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Diesel-Skandal

EuGH Urteil zum Dieselskandal: Autokäufer können Hersteller in Österreich klagen

Schnell, unkompliziert und effektiv – in Österreich zu Ihrem Recht im Diesel-Skandal.

Seit Beginn der Gerichtsverfahren im Zuge des Abgasskandals gegen Volkswagen, versucht das Unternehmen sich aus der Verantwortung zu ziehen und setzt auf Zeit. Um sich inhaltlichen Fragen nicht stellen zu müssen, bestritt der VW-Konzern die Zuständigkeit österreichischer Gerichte. In der Regel müsste eine Klage in dem Land eingebracht werden, in dem der Beklagte seinen Geschäftssitz oder Wohnsitz hat. Laut VW liegt der Sitz des Unternehmens in Wolfsburg (Deutschland). Auch die Schummel-Software zur Manipulation des Abgasausstoßes ist dort eingebaut worden.

Manche Landesgerichte sowie das Oberlandesgericht Wien bejahten die Zuständigkeitsfrage trotz alledem. Das Landesgericht Klagenfurt legte im April 2019 dennoch die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor.

Paukenschlag des Gerichts aus Luxemburg

Am 9. Juli 2020 folgte der EuGH der von Verbraucherschützern geforderte Rechtsmeinung: Geschädigte des Abgasskandals dürfen im Land des Autokaufs den Hersteller klagen.

Damit bestätigt das Gericht die Rechtsansicht des Generalanwalts Campos Sánchez-Bordona. Dieser kam bereits in seinem Schlussantrag vom 02.04.2020 zu diesem Ergebnis.

Das Urteil (C-343/19): Schadenseintritt erst beim Kauf

Der EuGH stellte grundsätzlich klar, in Fällen wie dem VW-Dieselskandal liegt eine Ausnahme von der gängigen gerichtlichen Zuständigkeit vor. Nach Ansicht des Gerichts ist zwar das Auto seit Einbau der Schummel-Software mit einem Mangel behaftet, jedoch tritt der Schaden erst mit Kauf des manipulierten Fahrzeuges ein. Im konkreten Fall liegt der Ort der Verwirklichung des Schadens in Österreich.

Zusätzlich muss nach Ansicht des EuGHs ein Autohersteller vernünftigerweise erwarten, vor jenen Gerichten geklagt zu werden, wo er die Autos in Verkehr gebracht hat.

Letztlich stellen die Richter aus Luxemburg noch ein interessantes juristisches Detail fest: Es handelt sich bei dem durch die Softwaremanipulation ausgelösten Schaden beim Letztkäufer, weder um einen mittelbaren Schaden noch um einen reinen Vermögensschaden. Vielmehr liegt ein materieller Schaden vor. Ohne noch weiter juristisch ins Detail zu gehen, erleichtert diese Feststellung die zukünftige Verfahrensführung für Geschädigte des Dieselskandals.

Fazit

Österreichische Gerichte sind zuständig. Ein Autohersteller, dessen widerrechtlich manipulierte Fahrzeuge in anderen europäischen Mitgliedsstaaten verkauft werden, kann vor Gerichten dieser Staaten verklagt werden. Eine zweite Klagewelle in Österreich ist damit unausweichlich.

Wir bleiben für Sie dran!

Quelle sowie weiterführende Informationen bei -> curia:

Sie wollen mehr zum Thema Diesel-Skandal wissen? Dann lesen Sie in unseren Skribe.Ratgeber | Diesel-Skandal.

Alexander Skribe Experte Fluggastrechte
Dr. Alexander Skribe
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