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Dieselskandal

Dieselskandal: Starker Rückenwind für Klagen gegen Volkswagen

Übervorteilte Fahrzeugbesitzer sind nicht ausgeliefert

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs beurteilt das sog. Thermofenster, welches in Motoren des Herstellers Volkswagen verbaut ist, als unzulässig.

Volkswagen droht mit der Verkündung der rechtlichen Einschätzung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiters massives Ungemach und so wird hier der Weg für weitere Klagen von geschädigten Besitzern mit Motoren des Typs EA288 (und wahrscheinlich auch weiterer anderer Typen) deutlich geebnet.

 

Der Generalanwalt stellt in seinen Ausführungen fest, dass die beim sog. Thermofenster verwendete temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung illegal ist. Es ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass der EuGH in seinem Urteil dieser Einschätzung folgen wird, womit europaweit Klarheit und Rechtsicherheit für Geschädigte geschaffen wurde.

 

Grundlage dieser Entscheidung sind zahlreichen Gerichten vorliegende Sammelklagen, worin für Geschädigte eine Wertminderung von 20% des bezahlten Kaufpreises geltend gemacht wurden.

Darüber hinaus wurde in zahlreichen Fällen auch die Feststellung begehrt, dass Volkswagen für zukünftige Nachteile, die Besitzer solch eines betroffenen Fahrzeuges erleiden, einzustehen hat. Dies kann bis zum Entzug der Betriebsgenehmigung gehen, sodass das Fahrzeug nicht mehr verwendet werden darf und folglich zu einer kompletten Entwertung führt.

 

In Anbetracht der aktuellen Dynamik in Bezug auf Verringerung der Schadstoffemissionen in allen europäischen Mitgliedstaaten, ist davon auszugehen, dass sehr viele Besitzer solcher Fahrzeuge dieser konkreten Gefahr ausgesetzt sind.

 

Sollten Sie betroffen sein, helfen wir Ihnen gerne!

Dr. Stephan Verdino

Rechtsanwalt

Wir gehen davon aus, dass es viele Betroffene unter den Besitzern dieser Fahrzeuge gibt.

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