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Flug- und Reiserecht

Entschädigung bei Flugausfall

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Wir schützen Ihre Rechte als Fluggast

nach EU-Verordnung 261/2004

Nach montrealer Übereinkommen

Erhalten Sie für Ihre Flüge innerhalb der vergangenen 3 Jahre je bis zu 600€ pro Fluggast. Unabhängig von den Ticketkosten

Sie waren in den letzten 3 Jahren von einem Flugausfall betroffen? Ihr Flug wurde annulliert?  

Ärgerlich, unerwartet und folgenreich: So ist der Flugausfall bzw. die Flugannullierung.
Aber: Sie haben möglicherweise einen Entschädigungsanspruch von bis zu 600 € pro Passagier – egal wie teuer das Ticket war!
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Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind Experten für Flugrecht und Fluggastrechte im europäischen Raum und darüber hinaus. Dank langjähriger Erfahrung, können wir Ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung effizient und erfolgreich durchsetzen.

Inhalt

Erhalte ich immer eine Flugausfall Entschädigung?

Grundsätzlich JA! Die EU-Verordnung 261/2004 regelt europaweit und einheitlich Ihr Recht auf Flugausfall Entschädigung in Form einer sogenannten Ausgleichszahlung, wenn Ihr Flug gestrichen wurde. Eine Flugausfall Entschädigung steht Ihnen allerdings nicht zu, wenn die Fluggesellschaft Ihnen die Flugannullierung mindestens 14 Tage im Voraus mitteilt oder Sie innerhalb von 14 Tagen der nachstehenden Zeitgrenzen zu Ihrem gebuchten Endziel umleitet. Die folgende Grafik erklärt wann Ihnen bei einem Flugausfall Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung zusteht.

Auskunft über FlugausfallAnforderungen ErsatzflugAnspruch auf Entschädigung
14 Tage vor Flugdatumkeinenein
7 - 13 Tage vor FlugdatumStart nicht mehr als 2 Stunden früher als ürsprünglich geplant; Ankunft weniger als 4 Stunden verspätetja
unter 7 Tagen vor FlugdatumStart nicht mehr als 1 Stunde früher als urspürnglich geplant; Ankunft weniger als 2 Stunden verspätetja

Wichtig: Erhalte ich nur bei einem Flugausfall Entschädigung? Nein! Diese Regeln gelten laut Fluggastrecht nicht nur wenn Ihr Flug gestrichen wurde, sondern auch im Fall einer Flugzeitenänderung. Eine Flugzeitänderung wird in der Rechtsprechung als Flugannullierung angesehen, wobei der verschobene Flug als Angebot zu einem Ersatzflug angesehen wird. Am besten Sie prüfen gleich hier, ob Ihr Flug  die Voraussetzungen für eine Flugausfall Entschädigung erfüllt: Ansprüche bei einer Flugverspätung.

FlugstreckeFluglinie mit Sitz außerhalb der EUFluglinie mit Sitz innberhalb der EU
Abflug innerhalb der EU; Ankunft innerhalb der EUAnspruch auf EntschädigungAnspruch auf Entschädigung
Abflug innerhalb der EU; Ankunft außerhalb der EUAnspruch auf EntschädigungAnspruch auf Entschädigung
Ablfug außerhalb der EU; Ankunft innerhalb der EUKEIN Anspruch auf EntschädigungAnspruch auf Entschädigung
Abflug außerhalb der EU; Ankunft innerhalb der EUKEIN Anspruch auf EntschädigungKEIN Anspruch auf Entschädigung

Einfach. Rechtsschutz

Dr. Stephan Verdino

Rechtsanwalt

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Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall?

Die Höhe der Entschädigungszahlung, die Ihnen zusteht, hängt von mehreren Umständen ab, unter anderem der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung am Endziel aufgrund des Flugausfalls. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie innerhalb oder außerhalb der EU geflogen sind. Nutzen Sie unsere Tabelle, um die Höhe Ihrer Entschädigungszahlung für die Flugverspätung zu überprüfen:

Entfernungunter 3 Stunden Verspätung3-4 Stunden Verspätungüber 4 Stunden VerspätungEndziel nicht erreicht
Flugstrecke bis 1.500km weltweit0 €250 €250 €250 €
Flugstrecke innerhalb der EU >1.500km0 €400 €400 €40 €
Flugstrecke außerhalb der EU 1.500km - 3.500km0 €400 €400 €400 €
Flugstrecke außerhalb der EU >3.500km0 €300 €600 €600 €

Was muss ich tun, wenn mein Flug gestrichen oder annulliert wurde, um die Entschädigung zu sichern?

Rechtlich gegen eine Fluglinie vorzugehen, kann schnell zu einem Kampf gegen Windmühlen werden. Durch das fehlende wirtschaftliche Interesse der Airline an Ihrer Entschädigung, erfinden sie Ausreden und beanworten Nachfragen nicht. Daher ist es wichtig, die Fluggastrechte zu kennen und den Sachverhalt möglichst gut belegen zu können, selbst wenn Sie wissen, dass Sie im Recht sind.

Wir raten daher dazu, folgende Punkte zu beachten, wenn Sie von einem Flugausfall betroffen sind:

Flug gestrichen wegen Wetter? Kein Anspruch auf Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Außergewöhnliche Umstände entheben die Fluglinie von ihrer Pflicht, Passagiere zu entschädigen. Damit enfällt die Haftung. Als außergewöhnliche Umstände bezeichnet man Ereignisse, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Fluglinie liegen und einen Flugausfall nach sich ziehen.  Dazu gehören beispielsweise Blitzeinschläge, extrem widrige Wetterverhältnisse, medizinische Notfälle, Sabotage- oder Terrorakte.

Eine Sonderform bilden Streiks, denn hier muss unterschieden werden, wer gestreikt hat, um zu eruieren ob Ihnen eine Entschädigung und Ausgleichszahlung zusteht. Sind Sie von einem Flugausfall oder einer Flugverspätung wegen Streik betroffen, lesen Sie hier weiter, um zu erfahren ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Obwohl Fluglinien sich gerne darauf berufen, zählt auch ein technischer Defekt nicht zu den außergewöhnlichen Umständen, da dieser in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt. Das hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2015 bekräftigt.

Flugverbindung mit Umsteigen bzw. Anschlussflug:

Nachdem die Höhe der Entschädigungssumme, die Passagieren bei Flugausfall zusteht, unter anderem von der Flugdistanz abhängt, drängt sich bald eine weitere Frage auf: Was gilt als Flugdistanz, wenn ich eine Reise mit mehreren Teilstrecken gebucht habe?  Auch wenn der Flugausfall nur eine eine der Teilstrecken betrifft, wird die Anspruchshöhe anhand der gesamten Strecke berechnet. Voraussetzung dafür sind vor allem zwei Punkte:

  • Die Flüge Ihrer Reise müssen zu derselben Buchung gehören, die Tickets dürfen also nicht einzeln gekauft worden sein.
  • Ihr Flugproblem muss grundsätzlich gemäß der EU-Verordnung EG 261 erstattungsberechtigt sein.

Sind diese beiden Punkte erfüllt, können Sie die Entschädigung für die gesamte Flugstrecke geltend machen, auch wenn nur die erste Flugstrecke von dem Flugausfall bzw. der Flugannullierung betroffen ist. Jene Strecken, die vor der betroffenen Teilstrecke, zurückgelegt worden sind, können ebenfalls in die Berechnung einbezogen werden, sofern sie von derselben Fluggesellschaft durchgeführt wurden, die auch für den Flugausfall verantwortlich ist.

Zusammengefasst heißt das: Ist eine Fluggesellschaft für einen Einzelflugausfall einer Verbindung mit Umsteigen verantwortlich, muss sie auch für Störungen aller späteren Flüge die Verantwortung übernehmen, selbst wenn diese Anschlussflüge von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Weitere Rechte bei Flugausfall gemäß EU-Verordnung 261

  • Anspruch auf Rückerstattung
    Sind Sie von einem Flugausfall betroffen, haben Sie unabhängig von Ihrem Anspruch auf Entschädigung außerdem Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung Ihres Ticketpreises.
  • Anspruch auf Ersatzbeförderung
    Die Fluglinie ist dazu verpflichtet, Sie an Ihren Zielort zu befördern. Daher haben Sie außerdem Anspruch auf eine Transport-Alternative zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu Ihrem Zielort. Das kann in Form eines neuen Tickets zu Ihrem Zielort für einen späteren Flug Ihrer Wahl geschehen, oder auch durch ein Zugticket. Wenn Sie das wünschen, steht Ihnen ein Rückflug zu Ihrem Abflugort zu.
  • Anspruch auf Betreuungsleistungen
    Für die Dauer Ihres ungeplanten Aufenthalts am Flughafen, ist die Fluglinie verpflichtet, gestrandete Passagiere mit dem Notwendigsten zu versorgen. Angepasst an die Dauer Ihrer Wartezeit, haben Sie Anspruch auf einige kostenlose Leistungen. Die Fluggesellschaft muss Sie mit Mahlzeiten und Getränken versorgen und  Ihnen Möglichkeiten zur Kommunikation zur Verfügung stellen (z.B. Telefonate, Emails). Auch Übernachtungsmöglichkeiten bei längeren ungeplanten Wartezeiten fallen unter diese Rubrik.
  • Ersatzflug als Upgrade oder Downgrade
    Werden Sie auf einen Alternativflug einer höheren Klasse umgebucht, darf Ihnen die Fluggesellschaft für dieses Upgrade keine Extrakosten berechnen. Umgekehrt gilt: Wenn der Ersatzflug ein Downgrade zu Ihrem ursprünglich gebuchten Flug darstellt, können Sie eine Rückerstattung von 30–75% des ursprünglich gezahlten Preises erhalten.

Pflicht zur Information über Fluggastrechte

Im Falle eines Flugproblems, muss die zuständige Fluglinie Ihre Passagiere über Ihre Fluggastrechte, bzw. den Inhalt der EU-Verordnung EG 261/2004 aufklären. Die Informationen finden Sie an den jeweiligen Check-In-Schaltern – zumindest in der Theorie. Wir haben hier noch einmal Ihre Fluggastrechte für Sie zusammengefasst.

Skribe. oder selbst Klage einreichen?

Es kostet Zeit und Nerven, sich gegen eine Fluglinie durchzusetzen und die Entschädigungsansprüche einzufordern. Mit Skribe. kommen Sie schneller zu Ihrem Geld. Flugrecht ist der Schwerpunkt unserer digitalisierten Kanzlei. Wir kennen alle Tricks, Einschüchterungsversuche und Hinhaltetaktiken der Airlines.

Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Holen Sie mit Skribe. einen starken Partner an Bord. Ein paar Angaben online genügen und wir steigen für Sie gegen die Airline in den Ring. Während wir mit harten Bandagen für Ihr Geld kämpfen, planen Sie am besten, was Sie beim nächsten Wochenend-Trip damit machen.

Vorteile Skribe.

  • Skribe. ist die erfolgreichste Kanzlei für Fluggastrechte
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Flugausfall - weitere Lesetipps

Dr. Stephan Verdino

Rechtsanwalt

Forderung selbst stellen

Von der Kontaktaufnahme zur Auszahlung vergehen oft Monate. Die Korrespondenz mit Fluggesellschaften erweist sich als mühsam und langwierig – eine gängige Praxis um Ausgleichszahlungen zu umgehen.

Von der ersten Beschwerde bis zu einer möglichen Verhandlung sind Sie auf sich alleine gestellt. Was vermeintlich einfach beginnt, kann schnell zu einer nervenaufreibenden Angelegenheit werden.

Bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist Expertise gefragt. Unterschiedliche Ansprüche erfordern unterschiedliche Formulare und Unterlagen, die wiederum an verschiedene Stellen übermittelt werden müssen.

Eigenes Kostenrisiko

Im Falle eines Rechtsstreits tragen Sie das volle Kostenrisiko selbst. Unabhängig davon ob Sie gewinnen oder verlieren, müssen Sie für Anwaltskosten selbst aufkommen.

Der Kundenservice bei Fluggesellschaften endet erfahrungsgemäß nachdem Sie Ihren Flug bezahlt haben. Bei allen anderen Anfragen werden Sie mit Ihren Anliegen und Problemen oft alleine gelassen.

Forderung mit Skribe.law stellen

Sie laden online Ihre Unterlagen hoch und wir beginnen unverzüglich mit unserer Arbeit.

Sie erteilen den Auftrag – den Rest erledigen wir. Vom ersten Mausklick bis zur Auszahlung Ihrer Entschädigung kümmern wir uns um sämtliche Abläufe.

Ihnen fehlt das nötige Know-How? Keine Sorge. Die Experten von Skribe.law stehen Ihnen mit Ihrem Wissen stets zur Seite und setzen sich für Ihre Rechte ein.

Das Kostenrisiko für Ihren Fall übernehmen wir. Nur im Erfolgsfall behalten wir uns eine Provision für unsere Arbeit ein. Es gilt also: Keine Entschädigung – keine Kosten.

Damit Sie immer wissen was in Ihrem Fall gerade passiert, informieren wir unsere Mandanten regelmäßig über den aktuellen Stand Ihrer Forderung und stehen auch für Fragen gerne zur Verfügung.

Machen Sie Ticketkostenersatz oder Betreuungsleistungen im Falle eines Flugausfalls geltend

Flugausfall - die wichtigsten Fragen und Antworten​

  • lassen Sie sich den Flugausfall inklusive Begründung schriftlich bestätigen
  • bewahren Sie sämtliche Reiseunterlagen auf
  • lassen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung prüfen

Sind Sie von einem Flugausfall betroffen, lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt über Ihre Rechte aufklären. Von der Fluglinie ist in den meisten Fällen keine Hilfe zu erwarten. SKRIBE. prüft Ihren Anspruch und fordert Ihre Recht für Sie ein.

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Wurde Ihr Flug gestrichen,  besteht ein Anspruch auf Entschädigung. Eine Entschädigung bei Flugausfall umfasst aber nicht nur die Ausgleichleistung, die anhand der Flugstrecke bemessen wird. Je nach Sachverhalt, können Sie zusätzlich sogenannte Betreuungsleistungen von der Fluglinie einfordern, auf eine Ersatzbeförderung bestehen oder sich die Ticketkosten rückerstatten lassen.

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