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IT- und Datenschutzrecht

NFT – Non-Fungible-Token

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Non-Fungible-Tokens werden uns in Zukunft häufiger begegnen – Zeit sich damit auseinander zu setzen.

NFT – Was das ist und wieso wir darüber bescheid wissen sollten

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NFT – Non-Fungible Token

Stellen Sie sich vor, Sie kaufen sich ein seltenes Kunstwerk, vergleichbar mit Klimts „Der Kuss“ und können es aber nicht an die Wand hängen.

Wenn Sie sich jetzt fragen, wer tut so etwas, dann können wir Ihnen als Beispiel einen anonymen Kunstliebhaber mit dem Pseudonym „MetaKovan“ nennen, der Anfang März im renommierten Autkionshaus Christie’s ein Kunstwerk mit dem Namen „Everydays: The first 5000 days“ für stolze 69.346.250 USD erworben hat.

Für dieses Kunstwerk wurde aber weder eine Leinwand noch Farbe verwendet. Das Kunstwerk existiert nur als digitales Objekt in der Blockchain. Ein solches Objekt wird als Non-Fungible Token bezeichnet und ist ein nicht ersetzbarer digital geschützter Datensatz. In der analogen Welt kann man ihn mit Leonardo Da Vincis Mona Lisa oder Michaelangelos David vergleichen. Denn beide gibt es nur ein einziges Mal auf der Welt und beide können mit sonst nichts anderem ersetzt werden.

Bis dato werden NFTs hauptsächlich in der Kunstbranche eingesetzt als „Eigentums- und Echtheitszertifikate“. Als Beispiel sei hier genannt die Band Kings of Leon, die spezielle Editionen ihres neuen Albums mit Hilfe von NFT vermarktet. Natürlich gibt es keine Begrenzung, was als NFT gehandelt werden kann. Jedes Objekt, das subjektiven Sammelwert hat, kann zum NFT umgewandelt werden. Twitter-Chef Jack Dorsey hat beispielsweise seinen ersten Tweet für sage und schreibe 2,9 Millionen US-Dollar versteigert.

Non-Fungible Token sind das Gegenstück zu beispielsweise Bitcoin oder anderen Kryptowährungen, die frei austauschbar sind, und basieren auf der Blockchain-Technologie. Sie stellen digitale Vermögenswerte dar, die keinen physischen Vermögenswert repräsentieren. Vielmehr sind sie wie auch Kryptowährung – vereinfacht ausgedrückt – Registereinträge, die einer bestimmten Person zugeordnet werden.[1] Das Register selbst wird als Blockchain bezeichnet.

Wie kann ich NFT erwerben?

Wenn Sie also auch in NFT investieren möchten, müssen Sie ein Account auf der Plattform OpenSea besitzen. OpenSea ist derzeit die größte Plattform für den NFT-Handel. Es gibt auch weitere Marktplätze wie Decentraland oder SuperRare. Die Bezahlung erfolgt in Kryptowährung. Da die meisten NFT zurzeit auf der Ethereum-Blockchain gespeichert werden, wird zum Kauf von NFT auch die Kryptowährung Ether (ETH) benötigt.

Rechtliche Fragen rund um die neue Asset-Klasse

Rechtlich gesehen werden NFT – wie auch andere Krypto-Assets – in der Lehre als unkörperliche Sache gem. § 285 ABGB angesehen.[2]

Die rechtswirksame Übertragung von NFT erfordert einen Titel, einen Modus, also ein Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft, sowie die Berechtigung des Vormannes. NFT können grundsätzlich Gegenstand aller Verpflichtungsgeschäfte sein, die auch bei anderen unkörperlichen beweglichen Sachen infrage kommen. Kauf, Tausch, Schenkung, Darlehen und Pfandbestellungsvertrag können also ebenso NFT betreffen.

Beim Erwerb von NFT auf online Plattformen kann die Voraussetzung „Berechtigung des Vormannes“ sich als Problem erweisen. Denn laut dem Urheberrechtsgesetz ist es prinzipiell nur dem Urheber gestattet sein Werk zu vervielfältigen (vgl. § 16 Abs 1 UrhG). Der Upload auf eine entsprechende Handelsplattform ist als Vervielfältigung gem. § 16 Abs 1 UrhG zu bewerten.

Ob auf den Handel mit NFT die wertpapierrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung kommen, ist noch unklar. Aufgrund der von der hL bejahten Ähnlichkeit zwischen Krypto-Assets und Wertpapieren gibt es Stimmen in der Lehre, die eine Anwendung der wertpapierrechtlichen Bestimmungen für denkbar erachten.[3]

Fazit

Die rasante Entwicklung der Krypto-Assets stellt die Rechtswissenschaft, Judikatur und Gesetzgebung vor neuen Herausforderungen. Um ein Mindestmaß an Rechtssicherheit zu schaffen, ist es wünschenswert, dass der nationale als auch europäische Gesetzgeber Stellung zu den offenen Fragen bezieht.

[1] Vonkilch/Knoll, Bitcoins und das Sachenrecht des ABGB, JBl 2019, 139

[2] Thomas Rabl, Tokenize me!, ecolex 2021/323

[3] Markus Aigner, Das Pfandrecht und die Blockchain , ÖBA 2019, 816

Alexander Skribe Experte Fluggastrechte
Dr. Alexander Skribe

Rechtsanwalt

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NFT - die wichtigsten Fragen und Antworten​

NFT steht für Non Fungible Tokens und bezeichnet kurzgefasst digitale Echtheits- und Eigentumszertifikate.

Vereinfacht ausgedrückt, ist eine Blockchain nichts anderes als eine Datenbank, die ursprünglich für die Nutzung der Kryptowährung Bitcoin erfunden wurde. Dort gespeicherte Informationen können nicht mehr gelöscht oder verändert werden und sind entsprechend fälschungssicher.

NFTs werden über Onlineplattformen gehandelt.

Die gängigste Plattform ist derzeit OpenSea. 
Andere Marktplätze sind beispielsweise Decentraland oder SuperRare.

Die Bezahlung von NFTs erfolgt üblicherweise in Kryptowährungen.

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