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Flug- und Reiserecht

Forderungen bündeln bei Business-Reisen

Interview mit Dr. Alexander Skribe und Mag. Andreas Sernetz von BizTravel

Sind mehrere Mitarbeiter eines Unternehmens auf ein verspätetes Flugzeug gebucht? Dann können Sie Ausgleichszahlungen bzw. Entschädigungen auch gemeinsam einfordern. Was Sie dabei beachten müssen: Landet ein Flugzeug mit mehr als dreistündiger Verspätung am Ziel, oder wird der Flug gleich ganz gestrichen, dann muss die Fluggesellschaft sogenannte Ausgleichszahlungen an ihre Passagiere leisten. Doch wie verhält es sich, wenn gleich mehrere Mitarbeiter an Bord sind? Können Travel Manager die Ansprüche auf Ausgleichsgeld gebündelt geltend machen? Die Frage beantwortet Dr. Alexander Skribe, dessen Kanzlei Skribe. Law auf Flug- und Passagierrechte spezialisiert ist.

Frage: Als Travel Manager unserer Firma habe ich einen Flug für die gesamte Abteilung gebucht, der ohne Begründung und Ersatzbeförderung annulliert wurde. Muss die entsprechende Fluglinie einen Ausgleich zahlen und wenn ja, muss dieser für jeden Passagier einzeln eingefordert werden? 

Dr. Alexander Skribe: Bei Ausgleichsansprüchen gegenüber den Airlines handelt es sich zunächst um einen persönlichen Anspruch des Reisenden. Wie in der vergangenen Ausgabe („Wer bekommt das Geld?“) erläutert, spricht die betreffende EU-Verordnung Nr. 261/2004 ausschließlich vom „Fluggast“ als Anspruchsinhaber. Sofern die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeiter oder die Reiserichtlinien nichts anderes vorsehen, müssten Sie von jedem betroffenen Reisenden zunächst eine Vollmacht einholen, um die Ansprüche gegenüber der Airline einzufordern.

Wir raten Unternehmen daher, eine Abtretungserklärung in ihre Reiserichtlinien aufzunehmen, die Mitarbeiter entweder einmalig oder mit jedem Dienstreiseantrag zu unterzeichnen haben. Dies erleichtert das weitere Vorgehen und senkt den Bearbeitungsaufwand für Sie. Sind die formalen Voraussetzungen erfüllt, können die Ansprüche im Namen des Unternehmens für alle Kollegen gemeinsam eingefordert werden. Ausgleichsansprüche orientieren sich nicht am Ticketpreis sondern ausschließlich an der Flugentfernung. Folgende Modellrechnung soll aufzeigen, wie sich Reisekosten über Ausgleichszahlungen zum Teil erheblich senken lassen: Bei einem annullierten Flug von Berlin nach New York stehen jedem Fluggast € 600 zu. Bei fünf Mitarbeitern summieren sich die Ansprüche bereits auf € 3000, die im Idealfall für neuerliche Geschäftsreisen verwendet werden können.

Bei Ihren Business-Reisen gab es Flugprobleme? Wir helfen Ihnen gerne.
 
Wenn Sie mehr rund um das Thema Flug- und Reiserecht wissen wollen, lesen Sie in unseren Skribe.Ratgebern nach. 
Dr. Alexander Skribe

Rechtsanwalt

Wir raten Unternehmen, eine Abtretungserklärung in ihre Reiserichtlinien aufzunehmen, die Mitarbeiter entweder einmalig oder mit jedem Dienstreiseantrag unterzeichnen müssen.

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