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Besitzstörung

Falschparker einfach abschleppen? Lieber nicht!

Selbstjustiz als Kostenfalle – dann lieber Hilfe von den Profis!

Frage: Wann muss ein Besitzstörer – Lenker oder Halter dafür zahlen, dass sein falsch geparktes Auto von einem Inhaber eines Privatparklatzes abgeschleppt worden ist? Antwort: Fast immer! Hätten Sie es gewusst?

Das Abschleppen – oder rechtlich ausgedrückt: Selbsthilfe zu üben – ist nur unter sehr engen Voraussetzungen erlaubt. Selbsthilfe muss immer angemessen sein. Nach der Rechtsprechung ist dies etwa nur der Fall, wenn ein unwiederbringlicher Schaden droht, und gerichtliche Hilfe zu spät kommen würde. Der Umstand allein, dass Gerichts- bzw. Besitzstörungsverfahren vor den Gerichten Wochen und Monate dauern könnten, wird nicht als ausreichende Begründung anerkannt, um ein Fahrzeug abschleppen zu lassen. Eine bloß abstrakte Behinderung von Fahrzeugen ohne konkreten Fall reicht nicht aus. Auch wird ein Unternehmer, der vor seinem Geschäft über viele Stellplätze verfügt, gegen einen Nichtkunden kaum Selbsthilfe üben können, wenn er nicht konkret beweisen kann, dass dadurch weniger Kunden kommen.

Ein Schild, wonach kostenpflichtiges Abschleppen angedroht wird, hat lediglich abschreckende, jedoch keine rechtliche Wirkung.

Fazit: Wird nun tatsächlich ein KFZ auf einem fremden Privatparkplatz wegen Besitzstörung unzulässigerweise abgestellt, ist trotz der Besitzstörung das Abschleppen in der Regel rechtswidrig. Das Abschleppen stellt in der Rechtsprechung nämlich in den meisten Fällen eine so genannte unerlaubte Selbsthilfemaßnahme gemäß §§ 19, 344 ABGB dar. Aufgrund der Rechtswidrigkeit kann folglich eine unerlaubte Selbsthilfe selbst eine Besitzstörungshandlung darstellen. Der Auftraggeber für das Abschleppen hat nicht nur die Kosten für das Abschleppen zu tragen, sondern auch die Kosten und Generalunkosten für die Besitzstörung.

Es bleibt daher nur der Weg der außergerichtlichen Mahnung und der Besitzstörungsklage.

Zum Glück gibt es das Besitzstörungs-Service von Skribe. In drei Schritten leiten Sie eine Besitzstörungsklage gegen den Besetzer Ihres Parkplatzes oder Ihrer Zufahrt ein. Nehmen Sie das Recht ohne Risiko in die Hand. Ein befreiendes Gefühl für Sie, ein Denkzettel für den Besitzer des Wagens! Schaffen sie ein wenig mehr Gerechtigkeit

Und die Kosten? Darüber machen Sie sich keine Gedanken. Wir regeln das direkt mit dem Autobesitzer. Wie gesagt, es soll ja auch ein Lerneffekt für sie oder ihn sein.

Wenn Ihr Parkplatz regelmäßig von Falschparkern verstellt wird und es sich um Stellplätze für Ihre Kunden handelt, buchen Sie uns am besten für das 12-Monatspaket. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen nicht.

Wir haben die wichtigsten Fakten rund um das Thema Besitzstörung unter folgenden Links für Sie zusammengefasst. Wenn Sie sofort Nägel mit Köpfen machen möchten, laden Sie jetzt Ihre Beweisfotos hoch.

Skribe.Ratgeber | Besitzstörung

Dr. Alexander Skribe

Rechtsanwalt

Wer auf eigene Faust gegen Besitzstörer vorgeht, bleibt schlimmstenfalls auf den Kosten dafür sitzen.

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