Der Traum für jedes IT-Unternehmen: Ein Kunde gibt den Auftrag für ein komplexes IT-Projekt. Aufgrund der Komplexität müssen viele interne Stakeholder und Experten des Auftraggebers mitwirken. Doch was ist, wenn es dafür intern kein Commitment gibt?
Dann haben wir einen IT-Recht-Klassiker und den Alptraum für jedes IT-Unternehmen. So auch in diesem Fall, den wir für unseren Klienten gewinnen konnten: Über sechs Jahre zog sich der IT-Prozess um die Einführung eines Benutzerverwaltungssystems bei deren Auftraggeber.
Unser Klient, ein dynamisches und hochqualifiziertes IT-Unternehmen, freute sich erst über den Auftrag. Doch aufgrund des mangelnden internen Commitments scheiterte das Projekt nach unzähligen Anläufen und Goodwill-Erklärungen des Auftraggebers: Am Ende war das Projekt wegen der Ablehnung deren interner Stakeholder nicht mehr zu retten. Daraufhin blieb unserem Klienten keine andere Wahl, als zurückzutreten.
Das ist schlimm genug. Nur, wie in der IT-Branche oft üblich – verlangte der Auftraggeber anschließend eine Pönale weil die Leistung nicht erbracht wurde. Im Zuge des Verfahrens ging es daher um die Rechtmäßigkeit des Rücktritts und die damit verbundenen Folgen. Wir waren für unseren Klienten erfolgreich. Denn für die Durchführung eines IT-Projekts muss der Auftraggeber dementsprechend genügend interne Ressourcen und auch Know-how zur Verfügung stellen.
Dies war in diesem Fall jedoch von Seiten des Auftraggebers nicht der Fall. Weil wir beweisen konnten, dass der Auftraggeber zu wenig Engagement zeigte, fiel dieser im Vergleich um seine geltend gemachten Ansprüche um.
IT-Rechtsfälle zählen zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei und werden von mir höchstpersönlich betreut. Seit vielen Jahren bin ich als Rechtsanwalt, Autor und Vortragender im IT-Recht unterwegs. Weil wir bei Skribe. selbst viele IT-Projekte beauftragen bzw. für Kunden umsetzen, bringen wir geballtes Praxiswissen ein. Vermutlich arbeiten in unserer digitalisierten Kanzlei die IT-affinsten Rechtsanwälte Mitteleuropas.
Rechtsanwalt
Weil wir beweisen konnten, dass der Auftraggeber zu wenig Engagement zeigte, fiel dieser im Vergleich um seine geltend gemachten Ansprüche um.
Dr. Alexander Skribe