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Flug- und Reiserecht

Entschädigung bei Umbuchung

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Wir schützen Ihre Rechte als Fluggast

nach EU-Verordnung 261/2004

Nach montrealer Übereinkommen

Erhalten Sie für Ihre Flüge innerhalb der vergangenen 3 Jahre je bis zu 600€ pro Fluggast. Unabhängig von den Ticketkosten

Die Airline hat Ihrem Flug nachträglich eine neue Flugnummer zugewiesen? Sie sind von einer Umbuchung betroffen?

Fluggastrechte schützen Sie davor, der Willkür von Fluglinien schutzlos ausgeliefert zu sein! Gegebenenfalls steht Ihnen durch diese Flugumbuchung sogar eine Entschädigung in Höhe bis zu € 600 zu. Wir prüfen Ihren Anspruch!

Inhalt

Unfreiwillige Umbuchung - darf die Fluglinie das überhaupt?

Wenn ein gebuchter Flug aus diversen Gründen nicht wie geplant stattfinden kann, ist es gängige Praxis, dass Passagiere einfach auf einen anderen Flug umgebucht werden. Umbuchung bedeutet, dass Ihnen eine neue Flugnummer zugeteilt wurde. Oft ist auch der Maschinentyp, mit dem Sie befördert werden, ein anderer, oder sogar das ausführende Flugunternehmen. Als wäre das nicht ärgerlich genug, können Flugumbuchungen auch zu erheblichen Flugverspätungen führen, wobei diese rechtlich betrachtet als Flugausfall gelten, da sich die Flugnummer geändert hat.

Die Ursachen für eine Umbuchung sind vielseitig:

Grundsätzlich sind Umbuchungen nicht rechtswidrig, kommen aber in der Praxis häufiger vor als gedacht. Geregelt werden sie in Artikel 4 der EU-Verordnung 261/2004. Nachdem sich mit der Flugnummer aber meist auch die ursprünglich gebuchte Flugzeit ändert, ist der entstandene Ärger dadurch oft groß.

Was viele Passagiere aber nicht wissen: Auch bei einer Flugumbuchung, sind Sie durch die Fluggastrechte geschützt – genauer gesagt, durch die EU Verordnung 261/2004.

Denn: Nachdem sich dadurch Ihre Flugnummer ändert, gelten die gleichen Rechte wie bei Flugausfall und somit haben Sie bei einer Umbuchung gegebenenfalls einen Anspruch auf Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung.

Ändert sich die Flugnummer nicht, sondern lediglich die Flugzeit, wird nicht von einer Umbuchung, sondern von einer Flugverspätung gesprochen. Ihre Rechte in diesem Fall, erfahren Sie hier.

Dr. Stephan Verdino
RECHTSANWALT | LEGAL ENGINEER​

Inhalt

Sorgenfrei. Mit Rechts- und Sofortrechtsschutz

Fluggastrechte - diese Rechte haben Passagiere bei Umbuchung:

Muss die Fluglinie aufgrund oben genannter Umstände Umbuchungen vornehmen, so gilt: Zunächst müssen Passagiere gesucht werden, die sich freiwillig für eine Umbuchung auf einen anderen Flug entscheiden. Ist dies nicht möglich, so ist es der Fluglinie gestattet, Passagiere auch unfreiwillig auf einen anderen Flug umzubuchen. Sind Sie von einer solchen unfreiwilligen Flugumbuchung betroffen, gelten für Sie laut EU-Verordnung folgende Fluggastrechte:

Recht auf Information

Die Fluglinie ist gezwungen, Sie über die Umbuchung zu informieren. Der Zeitpunkt der Information ist entscheidend, wenn es darauf ankommt mögliche Entschädigungsansprüche bzw. eine Ausgleichszahlung geltend zu machen. Je später die Information an den Passagier herangetragen wurde, desto höher seine Ansprüche auf Entschädigung. Hier gelten folgende Fristen:

Auskunft über Umbuchung Anforderungen Ersatzflug Anspruch auf Entschädigung
14 Tage vor Flugdatum keine nein
7 - 13 Tage vor Flugdatum Start nicht mehr als 2 Stunden früher als ürsprünglich geplant; Ankunft weniger als 4 Stunden verspätet ja
unter 7 Tagen vor Flugdatum Start nicht mehr als 1 Stunde früher als urspürnglich geplant; Ankunft weniger als 2 Stunden verspätet ja

Recht auf Betreuungsleistungen

Führt die Umbuchung zu einem längeren Aufenthalt am Flughafen, so ist das ausführende Flugunternehmen dazu verpflichtet, Ihnen für die Zeit Ihres Aufenthalts angemessene Betreuungsleistungen zu leisten. Dazu zählen notwendige Speisen und Getränke sowie die Benutzung von Hygieneeinrichtungen. Auch Telefonate und E-Mails müssen ermöglicht werden. Kommt es durch die Umbuchung zu einer erheblichen Verspätung, ist die Fluglinie außerdem verpflichtet für Hotelkosten aufzukommen.

Ersatzbeförderung/Ticketkostenrückerstattung

Recht auf Ausgleichsleistung

Nach EU-Verordnung 261/2004, steht Ihnen bei einer Umbuchung eine Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung zu, sofern Sie mehr als drei Stunden verspätet an Ihrem Endziel angekommen sind. Im nächsten Absatz erfahren Sie mehr dazu.

Anspruch auf Entschädigung bei Umbuchung - das steht Ihnen zu:

Wie oben erwähnt: Eine Umbuchung gilt nur dann als solche, wenn sich dadurch die Flugnummer verändert hat. Nachdem Sie Ihren ursprünglich gebuchten Flug daher also nicht wahrnehmen können, gelten dieselben Rechte wie bei einem Flugausfall. Anspruch auf Entschädigung bei Umbuchung besteht dann, wenn Ihr Ersatzflug mehr als drei Stunden später als der ursprünglich gebuchte Flug am Zielflughafen ankommt. 

Entfernung unter 3 Stunden Verspätung 3-4 Stunden Verspätung über 4 Stunden Verspätung Endziel nicht erreicht
Flugstrecke bis 1.500km weltweit 0 € 250 € 250 € 250 €
Flugstrecke innerhalb der EU >1.500km 0 € 400 € 400 € 40 €
Flugstrecke außerhalb der EU 1.500km - 3.500km 0 € 400 € 400 € 400 €
Flugstrecke außerhalb der EU >3.500km 0 € 300 € 600 € 600 €

So kommen Sie zu Ihrem Recht - das müssen Passagiere beachten:

Alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, werden von der Verordnung abgedeckt. Auch Flüge einer EU-Fluggesellschaft, die ihr Ziel in einem Land der Europäischen Union haben, werden auch von der Verordnung EG 261 abgedeckt.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass die EU-Verordnung EG 261 nur den Luftraum der Europäischen Union abdeckt oder nur EU-Staatsbürger schützt. Das stimmt nicht, denn die Verordnung deckt zusätzlich Island, Norwegen, die Schweiz und die sogenannten „äußersten Randregionen“ Europas ab. Außerdem schützt sie alle Flugreisende, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. In unserer Tabelle sehen Sie auf einen Blick, ob Ihr Flug unter die Verordnung fällt.

Einfach. Rechtsschutz

skribe.individuell
skribe. rechtsschutz
skribe.sofortrechtsschutz
im Erfolgsfall
Kapitalforderung
100 %
100 %
100%- abzgl. Provison
Kosten skribe
Gegner
Gegner
Gegner
Barauslagen (Gericht/SV)
Gegner
Gegner
Gegner
im Verlustfall
Kapitalforderung
0
0
0
Kosten skribe
Klient
Rechtschutz
Prozessfinanzierer
Barauslagen (Gericht/SV)
Klient
Rechtschutz
Prozessfinanzierer

Umbuchung - weitere Lesetipps

Dr. Stephan Verdino

Rechtsanwalt

Forderung selbst stellen

Von der Kontaktaufnahme zur Auszahlung vergehen oft Monate. Die Korrespondenz mit Fluggesellschaften erweist sich als mühsam und langwierig – eine gängige Praxis um Ausgleichszahlungen zu umgehen. 

Von der ersten Beschwerde bis zu einer möglichen Verhandlung sind Sie auf sich alleine gestellt. Was vermeintlich einfach beginnt, kann schnell zu einer nervenaufreibenden Angelegenheit werden. 

Bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist Expertise gefragt. Unterschiedliche Ansprüche erfordern unterschiedliche Formulare und Unterlagen, die wiederum an verschiedene Stellen übermittelt werden müssen.

Eigenes Kostenrisiko

Im Falle eines Rechtsstreits tragen Sie das volle Kostenrisiko selbst. Unabhängig davon ob Sie gewinnen oder verlieren, müssen Sie für Anwaltskosten selbst aufkommen. 

Der Kundenservice bei Fluggesellschaften endet erfahrungsgemäß nachdem Sie Ihren Flug bezahlt haben. Bei allen anderen Anfragen werden Sie mit Ihren Anliegen und Problemen oft alleine gelassen. 

Forderung mit Skribe.law stellen

Sie laden online Ihre Unterlagen hoch und wir beginnen unverzüglich mit unserer Arbeit. 

Sie erteilen den Auftrag – den Rest erledigen wir. Vom ersten Mausklick bis zur Auszahlung Ihrer Entschädigung kümmern wir uns um sämtliche Abläufe. 

Ihnen fehlt das nötige Know-How? Keine Sorge. Die Experten von Skribe.law stehen Ihnen mit Ihrem Wissen stets zur Seite und setzen sich für Ihre Rechte ein. 

Das Kostenrisiko für Ihren Fall übernehmen wir. Nur im Erfolgsfall behalten wir uns eine Provision für unsere Arbeit ein. Es gilt also: Keine Entschädigung – keine Kosten. 

Damit Sie immer wissen was in Ihrem Fall gerade passiert, informieren wir unsere Mandanten regelmäßig über den aktuellen Stand Ihrer Forderung und stehen auch für Fragen gerne zur Verfügung. 

Unfreiwillig Flugnummer geändert? Wir prüfen Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Umbuchung.

Umbuchung - die wichtigsten Fragen und Antworten

Von einer Umbuchung spricht man, wenn sich die Flugnummer des ursprünglich gebuchten Fluges ändert. Ändert sich nur die Flugzeit, nicht aber die Flugnummer, spricht man von einer Flugverspätung. 

Damit Sie bei einer Umbuchung einen Anspruch auf Entschädigung bis € 600,- haben, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 

  • verspätete Ankunft am Endziel über 3 Stunden 

Um Ihren Anspruch im Fall einer Flugverspätung rechtlich durchsetzen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie den betroffenen Flug tatsächlich gebucht haben. Zu diesem Zweck benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Buchung (Buchungsbestätigung, E-Ticket etc.) auf dem folgende Punkte ersichtlich sind:

  • vollständiger Name des Passagiers 
  • Flugdatum 
  • Flugstrecke 

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