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Flug- und Reiserecht

Gepäck verspätet, verloren, beschädigt?

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Wir schützen Ihre Rechte als Fluggast

nach EU-Verordnung 261/2004

Nach montrealer Übereinkommen

Erhalten Sie für Ihre Flüge innerhalb der vergangenen 3 Jahre je bis zu 600€ pro Fluggast. Unabhängig von den Ticketkosten

Ohne Ihr Gepäck gelandet? Der teure Koffer wurde beschädigt? Holen Sie sich Ihre Entschädigung!

Ist Ihr Gepäck nach einer Flugreise verspätet oder beschädigt angekommen oder ging es sogar verloren, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Wir verraten Ihnen, wie Sie bei Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung Ihre Rechte einfordern und Ihren Anspruch prüfen.

Inhalt

Wann kann eine Entschädigung eingefordert werden?

"Die Verantwortung über Ihr Gepäck während eines Fluges an das ausführende Unternehmen abzugeben, ist Ihr gutes Recht. Für entstandene Schäden muss die Fluglinie aufkommen."

Wurde Ihr Gepäck verloren oder beschädigt oder ist ihr Gepäck verspätet angekommen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung und Ersatzkäufe. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das Montrealer Übereinkommen. Geschädigte Passagiere haben Ansprüche auf Ersatzeinkäufe, sofern die erforderlichen zeitlichen Fristen zur Bekanntgabe und Beanstandung der Schäden eingehalten werden.

Die folgende Tabelle gibt einen ersten Überblick über Ihre Rechte und Ansprüche, wenn Ihr Gepäck verspätet, verloren oder beschädigt ist.

SchadensfallEntschädigungzeitliche Frist
Gepäck verspätetErsatzeinkäufe in angemessenem UmfangGepäck verspätet ab 3 Stunden nach Ankunft am Flughafen; Anspruch verjährt nach 2 Jahren
Gepäck verlorenSchadenersatz in Höhe von bis zu EUR 1.317.49Gepäck verloren nach 21 Tagen; Anspruch verjährt nach 2 Jahren
Gepäck beschädigtSchadenersatz in Höhe von bis zu EUR 1.317.49Meldepflicht innerhalb 7 Tage nach Entgegennahme; Anspruch verjährt nach 2 Jahren

Achten Sie darauf, die zeitlichen Fristen einzuhalten! Wenn Sie Ihren Gepäck-Schaden nicht zeitgemäß melden, verfällt Ihr Anspruch. Legen Sie außerdem besonderes Augenmerk auf die schriftliche Dokumentation. Eine Verlustmeldung bei Gepäckverlust anhand des PIR-Formular ist verpflichtend, um Ansprüche erfolgreich geltend zu machen. Bei Gepäckbeschädigung empfiehlt sich ein Schadensbericht. Die entsprechenden Dokumente erhalten Sie an den Beschwerdeschaltern oder Lost & Found Stationen am jeweiligen Flughafen.

Rechnungen sämtlicher Ersatzkäufe, sind unbedingt aufzubewahren.

Alexander Skribe Experte Fluggastrechte
Dr. Alexander Skribe
RECHTSANWALT & PARTNER​

Inhalt

Verspätetes Gepäck - Ihre Rechte

Landet der Fluggast am Zielflughafen ohne sein Gepäck, entsteht dem Reisenden ein Anspruch auf Ersatzbeschaffung der für den Reisezweck notwendigsten Gegenstände – sogenannte Ersatzkäufe. Die Definition von „notwendig“ bezieht sich dabei zum Beispiel auf Toiletteartikel, Kleidung oder andere Utensilien, die für den Aufenthalt unentbehrlich sind. Die angemessene Entschädigungszahlung für derartige Gegenstände ist mit €1.317,49 beschränkt.

Die Verspätung der Gepäckstücke und die dadurch verursachten Kosten für die Ersatzbeschaffung müssen längstens binnen 21 Tagen nachdem das Ersatzgepäck zur Verfügung gestellt wurde schriftlich bei der Fluggesellschaft gemeldet werden.

Um ein verspätetes Gepäckstück bei der Fluglinie zu melden, bzw. gegebenenfalls Ansprüche auch gerichtlich geltend machen zu können, bewahren Sie folgende Unterlagen gut auf:

Gepäck verloren? Das ist zu tun:

Ein Gepäckstück gilt als verloren, wenn dieses nicht nach 21 Tagen wieder an den Fluggast ausgehändigt werden konnte. Ist dies der Fall, hat der Besitzer Anspruch auf Ersatz der verlorengegangenen Gepäckstücke und Kofferinhalt bis zu einem Höchstbetrag von €1.317,49, sofern mit der Fluggesellschaft kein höherer Betrag vereinbart wurde. Achtung: Ist der Verlust auf die mangelnde Qualität oder einen Defekt des betroffenen Gepäckstücks zurückzuführen, haftet die Fluglinie nicht. Die Fluggesellschaft haftet nur, wenn der Verlust des Gepäckstücks auf deren Verschulden zurückzuführen ist.

Ansprüche wegen Gepäckverlust sind möglichst umgehend bei der Fluglinie geltend zu machen. Die Checkliste zeigt was dazu notwendig ist:

Gepäck beschädigt?

Kommt das Gepäck eines Fluggastes beschädigt am Zielflughafen an, entsteht ein Anspruch auf Ersatz der beschädigten Gepäckstücke und Kofferinhalt bis zu einem Betrag von €1.317,49, sofern mit der Fluggesellschaft kein höherer Betrag vereinbart wurde. Bei Vorsatz und grobem Verschulden der Airline entfällt diese Haftungshöchstbeschränkung. Auch in diesem Fall gilt: Ist die Beschädigung des Gepäcks auf mangelnde Qualität oder einen bereits vorhandenen Defekt des Gepäckstücks zurückzuführen, kann sich die Fluggesellschaft der Haftung entziehen. Eine Haftpflicht besteht nur dann, wenn die Beschädigung auf fehlerhaftes Handeln der Fluggesellschaft zurückzuführen ist.

Ansprüche wegen beschädigtem Gepäck sind binnen 7 Tagen ab Aushändigung des Gepäckstücks an den Fluggast, schriftlich bei der Airline geltend zu machen. Zu Beweiszwecken ist es ratsam, einen sogenannten Damage-Report auszufüllen, um die Gepäckschäden zu dokumentieren. Zudem ist neben den Buchungsunterlagen auch eine Schadensmeldung innerhalb von 7 Tagen nach Entgegennahme des Gepäcks erforderlich. Ein Anschaffungsbeleg des beschädigten Gepäckstücks, sowie eine fotografische Dokumentation der Schäden wird empfohlen.

PIR-Formular

Ohne Verlustmeldung, keine Schadenersatzansprüche. Wir raten Ihnen daher in allen oben genannten Fällen unbedingt noch vor Ort das sogenannte PIR-Formular auszufüllen, wenn Ihr Gepäck verspätet oder verloren gegangen ist. Das Formular finden Sie an der Beschwerdestelle des jeweiligen Flughafens.

PIR steht dabei für Property Irregularity Report. Ein solches Formular ermöglicht die Dokumentation der entstandenen Unregelmäßigkeiten und kann bei Gerichtsverfahren als Beweis dienen. Halten Sie darin Kontaktdaten sowie Informationen zum fehlenden oder beschädigten Gepäckstück schriftlich fest und bewahren Sie den durch den Durchschlag davon als mögliches Beweismittel gut auf. Die zeitnahe Unterzeichnung am Flughafen dient zudem als Nachweis der Einhaltung oben genannter Fristen.

Wir von Skribe. legen Passagieren zudem nahe, das Gepäck direkt bei der Übergabe auf Schäden zu kontrollieren. Nehmen Sie Ihr Gepäck vorbehaltlos entgegen, so gilt die Vermutung, dass das Gepäckstück unbeschädigt war. Dies macht eine spätere Reklamation von Beschädigungen schwerer durchsetzbar.

Montrealer Übereinkommen - das Gesetz auf Ihrer Seite

Das Montrealer Übereinkommen ist für Österreich im Jahr 2004 in Kraft getreten und regelt die internationale Luftbeförderung von Fracht, Personen und Gepäckstücken, gegen Entgelt. Darin wird genau festgelegt, welche Rechte Ihnen zustehen wenn Ihr Gepäck verloren geht oder Ihr Gepäck verspätet oder beschädigt ankommt. Grundvoraussetzung für die Anwendbarkeit des Montrealer Übereinkommen ist, dass der Reisende selbst in keiner Weise zu den entstandenen Schäden beigetragen hat, sondern diese ausschließlich im Verantwortungsbereich der Fluglinie liegen.

Skribe. oder selbst Klage einreichen?

Es kann ziemlich nervenaufreibend sein, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft einzufordern, wenn Ihr Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren gegangen ist. Die Fluggesellschaft hat  naturgemäß kein unternehmerisches Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche der Fluggastrechte wissen wir, welche Ausreden die Fluggesellschaften verwenden und wie Sie trotzdem Ihre Entschädigung erhalten. Unser Tipp: Legen Sie den Fall in unsere Hand und lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie übernehmen und Ihre Entschädigung einfordern.

Darum Skribe.law

Gepäckprobleme - Lesetipps

Dr. Alexander Skribe
RECHTSANWALT & PARTNER​
Gepäck verloren oder beschädigt? Fordern Sie Ihre Rechte ein.

Gepäckprobleme -
die wichtigsten Fragen und Antworten

Füllen Sie noch vor Ort das sogenannte PIR-Formular aus und behalten eine Kopie bei sich. Damit ist die Verspätung erstmals belegt. Bis das Gepäckstück wieder auftaucht, können Sie Ersatzeinkäufe im angemessenen Umfang machen. Belege gut aufbewahren, um später Schadenersatz einzufordern.

Ist Ihr Gepäck 21 Tage nach Ankunft Ihres Fluges immer noch nicht aufgetaucht, gilt es als verloren. Liegt ein Gepäckverlust vor, ist es wichtig, noch vor Ort ein PIR-Formular auszufüllen. Im Anschluss erstellen Sie eine Liste der im Koffer befindlichen Gegenstände – bestenfalls inklusive Rechnungen – um Schadenersatz einzufordern.

Haben Sie Ihr Gepäck beschädigt am Flughafen entgegengenommen, so empfiehlt es sich, diesen Schaden möglichst unverzüglich zu melden. Spätestens bis zu 7 Tage nach Entgegennahme. Außerdem werden die Schäden anhand eines Damage-Reports dokumentiert und aufgelistet. Fotos von den Schäden und Rechnungen der beschädigten Gegenstände erleichtern den Prozess zusätzlich.

Ungeachtet dessen ob das Gepäckstück verspätet, verloren oder beschädigt ist, ist die Höhe der geltend zu machenden Ansprüche auf EUR 1.317,49 beschränkt. Entsprechend können Gepäckstücke und deren Inhalt bis zu einem Wert in dieser Höhe ersetzt werden. Eine Ausnahme bilden Gepäckstücke, die vor Abflug zusätzlich versichert wurden. Hier muss selbstverständlich der gesamte Wert erstattet werden.

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