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Zivil- und Schadenersatzrecht

Absichern mit der Patientenverfügung

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Die Patientenverfügung in Österreich

Sie kennen den Fall aus den Medien: schwerkranke Menschen ohne Aussicht auf Besserung werden gegen den Willen ihrer Angehörigen weiterbehandelt oder eben nicht. Der Betroffene kann nicht mehr befragt werden, weil er oder sie längst nicht mehr selbst entscheiden kann.

Das muss nicht sein! Schützen Sie sich mit einer Patientenverfügung vor dieser Situation.

Inhalt

Treffen Sie im Voraus Entscheidungen für den medizinischen Ernstfall

Tatsächlich gibt es in Österreich jeden Tag Dutzende ähnlicher Fälle, die nicht in den Medien landen. Treffen kann es jeden von uns, muss aber nicht, wenn Sie rechtzeitig eine Patientenverfügung abschließen.

Die Patientenverfügung ist ein ausgezeichnetes Instrument, wenn Sie selbst im Voraus entscheiden möchten, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Notfall ablehnen oder befürworten. Sollte der Ernstfall eintreten, müssen sich also Ihre Angehörigen nicht überlegen, welche Behandlung Sie für sich selbst in Anspruch nehmen würden.

Sie können mit der Patientenverfügung fast alle medizinischen Maßnahmen ablehnen. Aktive Sterbehilfe kann allerdings nicht Teil der Patientenverfügung sein.

Die Patientenverfügung können Sie erstellen, unabhängig davon, ob Sie kerngesund sind oder sich eine Erkrankung abzeichnet. Sie müssen lediglich entscheidungsfähig sein. Selbstverständlich sollten Sie sich gründlich überlegen, welche Maßnahmen Sie ausschließen möchten. Es versteht sich von selbst, dass die Formvoraussetzungen streng sind.

Wollen Sie auch Angelegenheiten regeln, die über den medizinischen Bereich hinausgehen? Dann können Sie das mithilfe einer Vorsorgevollmacht tun. Alle Informationen dazu finden Sie in unserem Skribe.Ratgeber | Vorsorgevollmacht

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der Sie eine oder mehrere medizinische Behandlungen ablehnen, für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr darüber entscheiden können. Damit Ihre Patientenverfügung gültig ist, müssen Sie die strengen formalen Voraussetzungen erfüllen wie

  • Schriftform
  • konkrete Beschreibung der medizinischen Maßnahmen, die Sie ablehnen
  • ärztliches Aufklärungsgespräch
  • rechtliche Belehrung und Errichtung vor Rechtsanwalt, Notar, Patientenanwalt, Erwachsenenschutzverein

Sind diese Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt, wird Ihre Patientenverfügung im Ernstfall nicht wirksam. Dennoch müssen Ihre niedergeschriebenen Wünsche von den Ärzten berücksichtigt werden.

Welche medizinische Maßnahmen können geregelt werden

Bitte informieren Sie sich genau, welche medizinischen Maßnahmen Sie im Voraus regeln möchten. Sie müssen genau angeben, für welche Situation Ihre Patientenverfügung gelten soll und welche medizinischen Maßnahmen Sie ablehnen. Die Grundversorgung mit Nahrung und Flüssigkeit können Sie nicht ausschließen, solange Sie mit einem Löffel ernährt werden können. Sie können aber ausschließen, dass Sie künstlich ernährt oder beatmet werden.

Bitte beachten Sie, dass folgende Auflistung nicht vollständig ist:

Situationen sind z.B.

  • wenn die Herz-Lungenfunktion irreversibel ausfällt
  • Sie nicht mehr schlucken können
  • Demenz im Endstadion
  • zu Koma führender Hirnschaden
  • und viele mehr

medizinische Maßnahmen sind z.B.

  • künstliche Ernährung
  • künstliche Beatmung
  • Wiederbelebung
  • Anschluss an Herz-Lungen-Maschine
  • Herzschrittmacher
  • und viele mehr.

Sie können auch entscheiden, dass die Maßnahmen angewendet werden sollen, aber nur für einen begrenzten Zeitraum – beispielsweise „künstliche Beatmung soll nach 30 Tagen beendet werden“. Sie können generell Maßnahmen ausschließen, die lediglich den Sterbeprozess verlängern, sowie festlegen, ob Sie zuhause oder in einer bestimmten Einrichtung gepflegt werden.

Welche verschiedenen Arten gibt es?

Es gibt in Österreich zwei verschiedene Arten der Patientenverfügung: die verbindliche und die beachtliche Patientenverfügung.

Verbindliche Patientenverfügung

Weil die verbindliche Patientenverfügung die behandelnden Ärzte verpflichten kann, lebenserhaltende Behandlungen zu unterlassen, müssen strengste Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Es muss eine Aufklärung durch einen Arzt erfolgen und offiziell bestätigt werden.
  • Rechtliche Beratung durch Rechtsanwalt, Notar oder Patientenanwaltschaft.
  • Die Gültigkeit ist auf acht Jahre begrenzt, es sei denn, die Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit wurde in dieser Zeit verloren und nicht wiedererlangt.

Beachtliche Patientenverfügung

Die beachtliche Patientenverfügung muss zwar von den Ärzten berücksichtigt werden, allerdings ist deren Spielraum weiter, als bei der verbindlichen Patientenverfügung. Daher werden nicht die deren strenge Voraussetzungen vorausgesetzt. Sie brauchen also weder ärztliche noch rechtliche Begleitung.

Wann soll ich eine Patientenverfügung errichten?

Sie können eine Patientenverfügung erstellen, solange Sie entscheidungsfähig sind. Es ist egal, ob Sie gesund oder bereits erkrankt sind. Sollten Sie im Notfall bzw. während Ihrer Behandlung weiterhin entscheidungsfähig sein, so werden selbstverständlich Ihre aktuellen Wünsche berücksichtigt. Nur wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, wird im Sinne Ihrer Patientenverfügung verfahren.

Wo kann ich eine Patientenverfügung erstellen?

Sie haben die Wahl zwischen Rechtsanwalt, Notar oder Patientenanwaltschaft. Nur bei der beachtlichen Patientenverfügung wird keine rechtliche Beratung gefordert.

Kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?

Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit mündlich oder schriftlich widerrufen.

Warum ist ein ärztliches Aufklärungsgespräch notwendig?

Einerseits dient das ärztliche Aufklärungsgespräch Ihrer umfassenden Information, anderseits bestätigt der Arzt, dass Sie entscheidungsfähig sind.

Kann ich die Patientenverfügung mündlich erstellen, wenn ich im Krankenhaus oder Pflegeheim bin?

Ja, Sie können Ihre Wünsche hinsichtlich Ihrer Behandlung auch mündlich angeben. Diese Wünsche müssen vom Personal dokumentiert werden.

Was ist die Hinweiskarte?

In der Hinweiskarte halten Sie fest, dass Sie eine Patientenverfügung errichtet haben. Sie sollten diese Karte immer bei sich tragen, damit das medizinische Personal im Notfall weiß, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben. Steht Ihnen eine Behandlung im Krankenhaus bevor, dann nehmen Sie auch Ihre Patientenverfügung mit.

Achtung: Erst wenn das medizinische Personal von Ihrer Patientenverfügung erfährt, müssen sie sich nach Ihren Entscheidungen richten.

Welche Rolle spielt meine Vertrauensperson?

Ärzte sind verpflichtet, Ihre Vertrauensperson über Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu informieren. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie nicht mit Ihrem oder Ihrer Partner/in verheiratet sind oder mit Ihrer Vertrauensperson nicht verwandt sind. Sie können jede Person auswählen.

Ihre Vertrauensperson kann nicht über Ihre medizinischen Behandlungen bestimmen. Denn diese Entscheidungen haben Sie im Voraus in Ihrer Patientenverfügung selbst getroffen. Anders ist das bei einer Vorsorgevollmacht, in der Sie festlegen können, wer Ihre gesundheitlichen Entscheidungen treffen soll, wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Mehr dazu lesen Sie unter Skribe.Ratgeber | Vorsorgevollmacht

Kosten für die Patientenverfügung in Österreich

Das ärztliche Gespräch ist privat zu zahlen. Wir empfehlen Ihnen, das
Honorar im Voraus mit Ihrem Arzt zu vereinbaren. Das gilt auch für das
Honorar für Notar oder Rechtsanwältin. Letztere Kosten können Sie
vermeiden, indem Sie Ihre Patientenverfügung bei einer
Patientenvertretung errichten.

Was Sie sonst noch wissen sollten

  • Tragen Sie die vollständig ausgefüllte Hinweiskarte immer mit sich.
  • Legen Sie Ihre Patientenverfügung zu Ihren Dokumenten.
  • Wenn Sie zu einer geplanten Behandlung ins Krankenhaus müssen, nehmen Sie Ihre Patientenverfügung mit. Weisen Sie das Betreuungspersonal darauf hin.
  • Ihre Vertrauensperson sollte eine beglaubigte Kopie erhalten und Zugang zum Original haben.
  • Klären Sie vor einem geplanten Krankenhausaufenthalt oder medizinischer Maßnahme mit sich selbst ab, ob Ihre Patientenverfügung noch Ihren Wünschen entspricht.
  • Wenn Ihre Patientenverfügung nicht mehr Ihrem aktuellen Willen entspricht, vernichten Sie das Original und unbedingt alle Kopien.
  • Ihre Patientenverfügung ist längstens 8 Jahre gültig.

Lesetipps - so sichern Sie Ihre Familie für den Ernstfall ab

Mag. Amin Zadeh
RECHTSANWALTSANWÄRTER
Inhalt
Das müssen Sie wissen zum Thema Patientenverfügung

FAQ Patientenverfügung

Einerseits dient das ärztliche Aufklärungsgespräch Ihrer umfassenden Information, anderseits bestätigt der Arzt, dass Sie entscheidungsfähig sind.

Ja, Sie können Ihre Wünsche hinsichtlich Ihrer Behandlung auch mündlich angeben. Diese Wünsche müssen vom Personal dokumentiert werden.

Auf der Hinweiskarte ist festgehalten, dass Sie eine Patientenverfügung errichtet haben. Sie sollten diese Karte immer bei sich tragen, damit das medizinische Personal im Notfall weiß, dass Sie eine Patientenverfügung erstellt haben.

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