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Zivil- und Schadenersatzrecht

Vorsorgevollmacht in Österreich

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Online mit der Vorsorgevollmacht vorbeugen

Was regelt man mit einer Vorsorgevollmacht?

Wenn es um Vorsorge geht, denken wir in erster Linie an die finanzielle Absicherung. Aber zur Vorsorge gehört eine weitere Säule: die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass Sie vorübergehend oder langfristig entscheidungs- und geschäftsunfähig sind. Für diesen Fall beugen Sie mit der Vorsorgevollmacht vor. Mit diesem Vorsorgeinstrument bestimmen Sie selbst, in welchen Angelegenheiten Sie vertreten werden möchten, wie weit die Vertretung geht, und welche Vertrauensperson Sie vertreten soll.

Informieren Sie sich in diesem Skribe.Ratgeber, was Ihre Vorsorgevollmacht beinhalten sollte, welche Vertretungsmöglichkeiten Sie in Österreich sonst haben und worauf Sie achten sollten. Achtung, es gelten für die Vorsorgevollmacht in Österreich strengere Bestimmungen als in Deutschland. In diesem Ratgeber behandeln wir nur die Voraussetzungen der Vorsorgevollmacht Österreich.

Eine Vorsorgevollmacht kann folgende Bereiche umfassen:

  • Vertretung vor Behörden und Gerichten
  • Wohnungs- und Wohnangelegenheiten, beispielsweise Umzug in eine behindertengerechte Wohnung oder ein Senioren-/Pflegeheim
  • Gesundheitsangelegenheiten
  • Finanzielle und Vermögensangelegenheiten, beispielsweise Verfügung über Liegenschaften und Sparguthaben etc.
  • Führung eines Unternehmens und betriebliche Entscheidungen

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung?

Die Vorsorgevollmacht in Österreich betrifft auch private wie berufliche Angelegenheiten. Somit geht der Umfang viel weiter als bei der Patientenverfügung, mit der Sie lediglich Ihre medizinische Behandlung im Ernstfall bestimmen können. Die Patientenverfügung ist daher kein Ersatz für eine Vorsorgevollmacht in Österreich. Wenn Sie mehr zum Thema erfahren wollen, lesen Sie unseren Skribe.Ratgeber | Patientenverfügung. Dort erklären wir Ihnen außerdem weitere Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Wenn Sie keine Liegenschaften oder Unternehmensanteile besitzen, können Sie eine Vorsorgevollmacht in Österreich kostengünstig bei Ihrem regionalen Erwachsenenschutzverein erstellen. Alle anderen brauchen einen spezialisierten Anwalt oder Notar.

Inhalt

Wer braucht eine Vorsorgevollmacht?

Vorsorgevollmacht – warum eigentlich? Was viele nicht wissen: in Österreich gibt es keine automatische Vertretung. Ihr Lebensgefährte, Ehepartner oder Ihre volljährigen Kinder können daher nicht ohne weiteres Ihre Angelegenheiten regeln, wenn Sie dazu nicht (mehr) in der Lage sind. Wurde nämlich keine Vorsorgevollmacht abgeschlossen, dann muss ein Erwachsenenvertreter bestellt werden. Das kann Ihr Lebensmensch sein, aber auch ein Familienangehöriger, dem Sie nicht vertrauen.

Ohne Vorsorgevollmacht kann es im Notfall dazu kommen, dass eine Person für Sie entscheidet, die Sie gar nicht kennen (gerichtlich bestellt), der Sie entweder menschlich nicht vertrauen oder die nicht in der Lage ist, sich um Ihre Bankgeschäfte, Ihr Unternehmen und Ihre Behandlung zu kümmern.

Wen schützt die Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht ist ebenso wie das Testament ein Vorsorgeinstrument. Sie stellen damit sicher, dass Ihre wichtigen persönlichen und finanziellen Angelegenheiten von genau der oder den Personen geregelt werden, denen Sie vertrauen. Auch für Ihre Angehörigen wird damit eine Notsituation einfacher, weil sie wichtige Entscheidungen sofort treffen und rasch in Ihrem Sinne handeln können. Unternehmer und Selbstständige sichern mit der Vorsorgevollmacht das Überleben ihrer Existenz im gesundheitlichen Notfall.

Familien

Mit der Vorsorgevolllmacht schützen Sie Ihre Familie, insbesondere wenn Sie noch minderjährige Kinder haben, für die Sie die alleinige oder gemeinsame Obsorge haben. Ihr Bevollmächtigter kann während Ihrer krankheitsbedingten “Abwesenheit” alle wichtigen Angelegenheiten regeln.

Singles

Gerade als Single sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen, damit Sie im Ernstfall von Ihrer eigenen Vertrauensperson vertreten werden. Sollten Sie keine Angehörigen haben, die Ihre gesetzliche Vertretung übernehmen können, werden Sie sonst ein Fall für die gerichtliche Vertretung. Das heißt, dass Ihre Angelegenheiten von einer Ihnen völlig unbekannten Person von Amts wegen geregelt werden. Mehr über das Thema Rechtliche Vorsorge für Alleinstehende erfahren Sie hier.

Unternehmer

Wenn Sie als Unternehmer entscheidungs- und handlungsunfähig werden, kann das Ihren Betrieb gefährden. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie für diesen Fall vorsorglich eine oder mehrere vertrauenswürdige und kompetente Personen mit der Führung des Unternehmens betrauen. Auch Einzelunternehmer sollten Ihre Existenz mit einer Vorsorgevollmacht absichern.

Diese Punkte sollte eine Vorsorgevollmacht enthalten

Legen Sie fest, wer Ihre Vertrauensperson/en ist (Bevollmächtiger) und in welchen Angelegenheiten, diese Person für Sie bevollmächtigt ist. Sie können mehrere Vertrauenspersonen für unterschiedliche Bereiche bestimmen. Außerdem können Sie festlegen, ob diese Personen diese Bereiche alleine oder nur gemeinsam für Sie vertreten dürfen.

Bezeichnung
Inhalt
Vertrauensperson (Bevollmächtigter)
vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse
Aufgabenbereiche
schreiben Sie nieder wer für genau welche Bereiche zuständig sein soll
Beginn der Gültigkeit
definieren Sie, ab wann die Vertrauensperson für Sie aktiv werden soll und wie lange die Vollmacht gelten soll
Betreuung/Behandlung
legen Sie fest, wie und wo Sie betreut werden möchten sowie wie mit ärztlichen Empfehlungen und Behandlungen vorgegangen werden soll
Finanzielles
Bevollmächtigte erhalten Zugang zu Ihren Konten und Depots. Listen Sie diese daher komplett auf. Erteilen Sie eine Zeichnungsbefugnis damit Ihre Vertrauensperson handlungsfähig ist und in Ihrem Interesse auf Ihre Konten zugreifen kann

Sie können die Vorsorgevollmacht selbstverständlich selbst entwerfen. Allerdings muss sie von einem Rechtsanwalt, Notar (oder Erwachsenenschutzverein) offiziell beglaubigt werden. Achten Sie darauf, dass folgende Punkte enthalten sind:

Pflichten des Bevollmächtigten im Vorsorgefall

Ihr Bevollmächtigter ist verpflichtet, Ihre Interessen in allen Bereichen zu vertreten, die Sie festgelegt haben, sowie die Wünsche zu beachten, die Sie nach Eintritt des Vorsorgefalls äußern. Können Sie sich in bestimmten Fällen nicht einigen (medizinische Behandlung oder Wohnortverlegung), benötigt Ihr Bevollmächtigter eine gerichtliche Genehmigung. Sie können die Aufgaben auf mehrere Bevollmächtigte verteilen oder deren Aufgaben für bestimmte Angelegenheiten festlegen. Sie können sogar festhalten, dass Ihre Vertreter den Rat von bestimmten Experten einholen, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Auch Ersatzbevollmächtigte sind möglich.

Wann beginnt und wann endet die Vorsorgevollmacht?

Solange Sie geschäfts- und entscheidungsfähig sind, ändert sich trotz ordentlich erstellter Vorsorgevollmacht rein gar nichts. Ihre Vorsorgevollmacht ist zwar gültig, wirksam wird sie aber erst im Vorsorgefall. Tritt der Vorsorgefall ein, so muss Ihr Bevollmächtigter diesen mit einem ärztlichen Attest im ÖZVV eingetragen lassen. Erst dann kann Ihr Bevollmächtigter Sie vertreten.

Grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht in Österreich zeitlich unbefristet gültig. Als Vollmachtgeber können Sie diese aber jederzeit im ÖZVV widerrufen, beispielsweise weil Sie eine andere Vertrauensperson bestimmen möchten. Sobald Sie Ihre Geschäfts- und Entscheidungsfähigkeit wiedererlangt haben, muss das Ende des Vorsorgefalls wiederum im ÖZVV registriert werden. Tritt ein weiterer Vorsorgefall ein, wird die Vorsorgevollmacht durch eine erneute Registrierung aktiviert.

Schutz gegen Missbrauch der Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht können Sie nur erstellen, solange Sie voll geschäftsfähig, urteils- und einsichtsfähig sind und ohne fremde Hilfe Ihren Willen kommunizieren können. Ihr gewünschter Bevollmächtigter darf finanziell nicht von Ihnen abhängig sein. Personen, die zum Personal der Klinik oder Pflegeeinrichtung gehören, in der Sie behandelt werden, scheidet als Bevollmächtigter daher aus. Diese Bestimmungen dienen Ihrem Schutz.

Was wird die Erstellung einer Vorsorgevollmacht kosten?

Die Vorsorgevollmacht ist in Österreich immer mit Kosten verbunden, weil sie in Anwesenheit eines Rechtsanwalts, Notars oder beim Erwachsenenschutzverein errichtet werden muss. Beim Erwachsenenschutzverein betragen die Kosten pauschal lediglich 75 Euro. Zusätzlich fallen einmalig 37,60 Euro für die Registrierung im ÖVZZ an. Die Registrierung eines aktuellen Notfalls im OVZZ kostet jeweils 10 Euro.

Die kostengünstige Variante beim Erwachsenenschutzverein ist allerdings nicht möglich, wenn Sie Anteile an Wohnungen, Liegenschaften oder Unternehmen in Österreich besitzen, selbstständige sind, oder über Vermögenswerte im Ausland verfügen möchten. Dann brauchen Sie für Ihre Vorsorgevollmacht einen Anwalt oder Notar. Die gemeinnützigen Erwachsenenschutzvereine haben für diese komplexeren Fälle nicht die notwendigen Kapazitäten.

Dr. Alexander Skribe

Rechtsanwalt & Partner

Inhalt

Ist ein Rechtsanwalt oder Notar für die Vorsorgevollmacht notwendig?​

Für die gültige Errichtung Ihrer Vorsorgevollmacht brauchen Sie immer einen Rechtsanwalt oder einen Notar. In rechtlich einfacheren Fällen reicht es, wenn Sie diese bei einem Erwachsenenschutzverein errichten, was finanziell wesentlich günstiger ist. Letztere Variante steht Ihnen nicht zur Verfügung, wenn Sie Anteile an Liegenschaften oder Unternehmen besitzen bzw. selbstständig erwerbstätig sind. Zwingend notwendig ist allerdings immer die Eintragung der Vollmacht bzw. des Vorsorgefalls im ÖZVV.

Voraussetzungen für die Vorsorgevollmacht in Österreich

Damit Ihre Vorsorgevollmacht in Österreich gültig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Was passiert wenn ich keine Vorsorgevollmacht habe?

Die Vorsorgevollmacht ist eine von vier Möglichkeiten der Vertretung volljähriger Personen in Österreich, jedoch die einzige Form, mit der Sie selbstbestimmt Ihre Vertretung wählen können. Mit diesem Vorsorgeinstrument können Sie  frei und bei vollem Verstand selbst bestimmen, wer Ihre Angelegenheiten regeln soll, wenn Sie nicht mehr entscheidungs- und handlungsfähig sind.

Alle anderen Vertretungsformen gehen davon aus, dass der Betroffene bereits nicht mehr voll handlungsfähig ist. Wenn Sie für den Ernstfall nicht mit einer Vorsorgevollmacht vorgesorgt haben, kommen folgene Vertretungsmöglichkeiten infrage:

  1. Gewählte Erwachsenenvertretung: 
    In diesem Fall kann die betroffene Person einen Vertreter bestimmen, auch wenn sie nicht mehr voll entscheidungsfähig ist. Die gewählte Erwachsenenvertretung ist sozusagen eine „Vorsorgevollmacht light“ für alle, die nicht früh genug vorgesorgt haben. Diese Variante unterscheidet sich von der Vorsorgevollmacht dadurch, dass für die Vorsorgevollmacht die volle Entscheidungsfähigkeit vorliegen muss, für die gewählte Erwachsenenvertretung hingegen die geminderte Entscheidungsfähigkeit ausreicht. Als gewählte/r Erwachsenenvertreter/in kommt jede nahestehende Person in Betracht, zu der Sie ein Vertrauensverhältnis haben, beispielsweise Angehörige, Freunde, Nachbarn oder andere Bekannte.
  2. Gesetzliche Erwachsenenvertretung:
    Die gesetzliche Erwachsenenvertretung tritt in Kraft, wenn die betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, selbst über ihre Vertretung zu bestimmen. In diesem Fall können nächste Angehörige (verwandt oder verpartnert) gesetzlich dazu befugt werden, eine Person in sämtlichen Angelegenheiten zu vertreten. In diesem Fall kann es also passieren, dass der untreue Gatte oder die ohnehin überforderte Tochter mit wichtigen Angelegenheiten betraut wird.
  3. Gerichtliche Erwachsenenvertretung: 
    Die letzte Möglichkeit der Vertretung ist die gerichtliche Erwachsenenvertretung. Diese tritt in Kraft, wenn keine der anderen Vertretungsmöglichkeiten möglich ist. Die gerichtliche Erwachsenenvertretung gilt allerdings nur für eine bestimmte Vertretungsangelegenheit und erlischt, sobald die Aufgabe erfüllt ist.

Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, so muss der aktuelle “Vorsorgefall” lediglich im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖVZZ) registriert werden. Auf die Bestellung eines gerichtlichen oder gesetzlichen Erwachsenenvertreters (früher Sachwalter genannt) braucht Ihre Familie dann nicht zu warten.

Kann ich die Vorsorgevollmacht online erstellen?

Nur mit einem Online-Formular und auf eigene Faust geht es leider nicht, weil in Österreich für die Vorsorgevollmacht die Beratung durch Rechtsanwält/in oder Notar/in vorausgesetzt wird. Daher haben wir das Skribe.Vorsorgevollmacht-Service entwickelt. Mit diesem Service werden Sie online rechtlich von uns begleitet. Sie können also alle notwendigen Schritte setzen, ohne in unsere Kanzlei zu kommen. Selbstverständlich zu einem günstigen Preis.

Wenn die kränkelnden Eltern keine Vorsorgevollmacht wollen

Aus unserer Erfahrung ist es leichter die Angehörigen von der Vorsorgevollmacht zu überzeugen, wenn die ersten Schritte bequem zuhause gesetzt werden können. Dieses Service bietet Skribe.law an.

Lesetipps - rechtliche Vorsorge

Vorsorge­vollmacht FAQ

Leider können Sie die Vorsorgevollmacht nicht ausschließlich online erstellen. Für Ihre eigene Vorbereitung laden Sie bitte unser Online-Formular Vorsorgevollmacht herunter. Nur online geht es nicht. Aber mit unserem Skribe-Service Vorsorgevollmacht können Sie bequem alles online vorbereiten, bevor wir Sie rechtlich beraten. Die Kosten sind daher absolut überschaubar.

Wenn Sie selbstständig sind (EPU, Gewerbetreibender, Freier) oder Unternehmensanteile besitzen, sollten Sie Ihren Bevollmächtigten besonders sorgfältig auswählen bzw. alle wichtigen Informationen vorbereiten. Sie können auch verschiedene Bevollmächtigten für bestimmte Lebensbereiche festlegen.

Sinnvoll ist die Vorsorgevollmacht wenn Sie Kinder haben,
  • in einer Ehe oder eheähnlichen Partnerschaft leben
  • selbstständig erwerbstätig sind
  • als Single ohne Angehörige in Reichweite leben
  • und/oder bereits gesundheitliche Probleme haben oder hatten
Mehr Fragen zu dem Thema?

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