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Zivil- und Schadenersatzrecht

Was tun nach einem Verkehrsunfall?

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Richtig verhalten nach einem Verkehrsunfall

Wüssten Sie was zu tun ist, wenn Sie Beteiligter eines Autounfalls sind? Wer klärt die Schuldfrage und wann zahlt die Versicherung? Wie Sie sich im Ernstfall zu verhalten haben und nach einem Verkehrsunfall auf der sicheren Seite bleiben, erklären Ihnen unsere Juristen in folgendem Ratgeber.

1. Verkehrsunfall - Sach- und/oder Personenschaden feststellen

Ganz egal, ob man unmittelbar in einen Verkehrsunfall verwickelt oder bloß als Zeuge dabei ist, so gilt es als erstes festzustellen, ob es Verletzte gibt. Wenn Ja oder wenn auch nur ein Zweifel besteht, dass jemand verletzt ist, ist zwingend sofort die Polizei zu rufen (Notruf: 112) und Erste Hilfe zu leisten. Denn: unterlassene Hilfeleistung kann gegebenenfalls gerichtlich strafbar sein. Auch wenn nur ein Sachschaden besteht, ist die Polizei zwingend dann zu rufen, wenn die Unfallsbeteiligten bzw. Geschädigten einander Namen und Anschrift nicht nachweisen können. Das ist auch zwingend dann nötig, wenn Geschädigte unbekannt sind, etwa bei Flurschäden, Schäden an geparkten Fahrzeugen oder Verkehrszeichen oder -einrichtungen. Ein Unterlassen der Verständigungspflicht ist als Fahrerflucht [§ 99 Abs 3 lit b) StVO] strafbar und führt oft auch zur Leistungsfreiheit der Versicherer.

Doch selbst, wenn keine Verständigungspflicht besteht, kann die Polizei zur Aufnahme von Unfallsort und -zeit, Lichtverhältnissen, Straßenzustand, Unfallsbeteiligten, näheren Unfallsumständen und der verursachten Schäden, allerdings gebührenpflichtig („Blaulichtsteuer“ derzeit € 36) herbeigerufen werden. Insbesondere bei Verkehrsunfällen, mit Verdacht auf Alkoholisierung oder sonstiger Beeinträchtigung oder wenn ausländische Fahrzeuge am Autounfall beteiligt sind, empfiehlt sich dies.
Auch wenn es später offene Fragen bei der Klärung der Schuldfrage oder dem Schutz durch eine Versicherung geben könnte, raten wir im Falle eines Autounfalls, die Polizei zu verständigen. 

2. Europäischen Unfallbericht ausfüllen

Sind Sie von einem Verkehrsunfall betroffen, raten wir als Rechtsanwälte unbedingt dazu, den Europäischen Unfallbericht  auszufüllen. Denn für die spätere Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder die Abwicklung mit der Kaskoversicherung brauchen Sie eine möglichst umfassende Dokumentation des Unfalls. Der Europäische Unfallbericht ist dafür ideal. Am besten Sie führen mehrere Formulare davon immer im Handschuhfach mit, sodass Sie im Falle eines Autounfalls richtig handeln können. 

3. Daten austauschen

Der Austausch der (Kontakt-)Daten sollte trotz aller Aufregung unbedingt sorgfältig erfolgen. Aufgenommen werden sollten die Daten von allen direkt Beteiligten und auch von jenen Personen, die nur indirekt in den Verkehrsunfall verwickelt waren. Dazu gehören unter anderem Mitfahrende, nicht direkt Beteiligte aber durch den Unfall geschädigte Personen sowie Zeugen. Erfassen Sie Vor- und Familiennamen, (ev. Geburtsdatum), Adresse, Telefonnummer und wenn möglich die E-Mail-Adressen.
Außerdem sollte man tunlichst auch die Versicherungsdaten (Anstalt, Polizzennummer) austauschen. Wie die Punkte 1 und 2 dient auch der Datenaustausch einer möglichst umfassenden Dokumentation des Autounfalls, um Schwierigkeiten mit der Versicherung oder bei der Klärung der Schuldfrage vorzubeugen. 

4. Fotografische Dokumentation der Unfallstelle

Die Lage nach einem Verkehrsunfall (Endposition der Fahrzeuge, Spuren etc.) sollte unbedingt auch durch Fotos dokumentiert werden. Deshalb führt man entweder ständig einen Fotoapparat im Fahrzeug mit oder verwendet sein Smartphone. Wichtig ist, dass man die Fotos aus zumindest zwei (mehrere sind freilich besser) Blickwinkeln aufnimmt und darauf achtet, dass auf den jeweiligen Fotos immer derselbe „Fixpunkt“ aufgenommen wird, etwa ein Gebäude, ein Baum oder ein fix montiertes Verkehrszeichen.

5. Meldung bei Versicherung, Arbeitgeber, Schule etc.

Haben Sie eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, besteht eine Anzeigepflicht vom Verkehrsunfall binnen einer Woche ab Kenntnis. Auch in den meisten Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Kasko-Versicherung gilt dies. Eine Unterlassung oder Verletzung dieser Anzeigepflicht kann zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen.  

Ist der Verkehrsunfall mit einer Dienstverhinderung verbunden, so sehen die meisten Kollektiv- und/oder Arbeitsverträge auch eine unverzügliche Meldepflicht des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber vor. Eine Unterlassung kann den Entfall des Anspruches auf Entgelt(fort)zahlung bewirken oder in schweren Fällen zu einer Entlassung führen.  

Mancher Verkehrsunfall gilt bei Arbeitnehmern auch als Arbeitsunfall und löst eine Meldepflicht des Arbeitgebers binnen 5 Tagen aus. Bei selbständig Erwerbstätigen besteht diese Pflicht gegenüber dem Träger der Unfallversicherung, ebenso bei einem Verkehrsunfall bei der Fahrten von/zur Schule oder Universität. Dafür sind jeweils die entsprechenden AUVA-Schadensmeldungen zu verwenden. Besteht eine private Unfallversicherung so ist auch dieser nach Maßgabe der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen Meldung zu machen.

6. Gang zum Rechtsanwalt

Wer rasch hilft, hilft doppelt! Sie wünschen sich Unterstützung durch einen Rechtsanwalt? Wir helfen Ihnen rasch und unkompliziert. Bringen Sie alle zweckdienlichen Unterlagen über den Verkehrsunfall zur Erstbesprechung zu uns mit, bzw. laden Sie diese hoch. Sofern vorhanden, vergessen Sie nicht die Polizze Ihrer Rechtsschutzversicherung mitzubringen. Wir sind Ihnen nicht nur bei den entsprechenden Meldungen, sondern auch bei der Durchsetzung aller Ihrer aus dem Verkehrsunfall resultierenden Ansprüche behilflich.

Dr. Stephan Verdino
RECHTSANWALT | LEGAL ENGINEER​
Inhalt
Verkehrsunfall - Sie brauchen Hilfe? Wir wissen was zu tun ist

Verkehrsunfall - die wichtigsten Fragen und Antworten

Nein. Sofern kein Personenschaden entstanden ist, müssen Sie die Polizei nicht hinzurufen. Besteht ein Sachschaden, sollten Sie sicherstellen, dass die Personalien aller Beteiligten nicht nur bekannt sind, sondern auch ordentlich aufgenommen werden. Ist diese Sicherheit nicht gegeben, muss auch in diesem Fall die Polizei verständigt werden, um Sachverhalte wie bspw. Fahrerflucht zu verhindern. 

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, ist die korrekte Aufnahme der Daten aller Beteiligten unumgänglich. 
Unbedingt angegeben werden müssen der vollständige Name sowie Kontaktdaten in Form von Adresse und Telefonnummer, ev. EMail Adresse. Zusätzlich empfiehlt es sich, auch an dieser Stelle bereits die Versicherungsdaten auszutauschen. 

Ist bei einem Verkehrsunfall ein Personenschaden entstanden, sind Sie als Beteiligter dazu verpflichtet die Polizei und wenn notwendig die Rettung hinzuziehen. Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte ist außerdem Erste Hilfe zu leisten. 

Unterlassene Hilfeleistung und Fahrerflucht sind gerichtlich strafbar.  

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