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Zivil- und Schadenersatzrecht

Wegweiser Wohnungsrückgabe

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Tipps für die reibungslose Wohnungsrückgabe

Bevor Mieter den Schlüssel abgeben und endlich ihre Kaution zurück erhalten, muss noch eine letzte Hürde bewältigt werden. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was unter der ordnungsgemäßen Rückgabe verstanden wird und worauf Sie achten müssen, wenn Sie bei der Rückgabe Ihrer Wohnung nicht auf Kosten sitzen bleiben.

Inhalt

"Ordnungsgemäße Rückgabe" - was bedeutet das für Mieter?

Zunächst sei an dieser Stelle gesagt, dass der Vermieter auch im Mietvertrag explizit festlegen kann, wie die Wohnung zu übergeben ist. Wurden keine besonderen Klauseln verfasst, gilt grundsätzlich Folgendes: 

Verpflichtung zum Ausmalen

In der mittlerweile 5. Klauselentscheidung des OGH vom 27.02.2012 hat dieser hinsichtlich der Ausmalverpflichtung bzw. Endrenovierung erwogen, dass die Ausmalverpflichtung die Interessen des Vermieters einseitig bevorzugt, während sie den Mieter gröblich benachteiligt. Diese Vertragsklauseln sind in sog. Formularverträgen (iSv „vorformuliert“) oder in AGB schlichtweg nicht zulässig und hat der Mieter dieser Verpflichtung auch nicht nachzukommen. Vorsicht ist allerdings in jenen Fällen geboten, wo die Wände übermäßige Abnutzungserscheinungen aufweisen. Obacht: Hat der Mieter beispielsweise weiße Wände während der Mietdauer rot oder in anderen dunklen Farben ausgemalt, so muss er die Wohnung wiederum in weißer Farbe zurückgeben. Demgegenüber sind verkehrsübliche Farben wie Pastelltöne vom Vermieter zu akzeptieren.

Abnützung

Die Abgrenzung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Abnützung ist durchaus schwierig und daher immer im Einzelfall zu beurteilen. So kommt es beispielsweise auch auf das Alter des Mietgegenstandes an. Die Kosten der Beseitigung außergewöhnlicher Abnutzungen oder gar von Schäden hat stets der Mieter zu tragen.  Auch Bohrlöcher hat der Vermieter hinzunehmen, soweit deren Anzahl im normalen Rahmen bleibt.

In Bezug auf die Bodenbeläge hat der Mieter die Kosten für den Ersatz fehlender Bodenteile ebenso zu tragen, wie jene für die Beseitigung tiefer Kratzer oder Wasserflecken.

Wie rein ist besenrein?

Der Mieter hat überdies auch auf die Sauberkeit bei Rückgabe der Wohnung zu achten. Grundsätzlich ist die Wohnung „besenrein“ zu übergeben, jedoch sollte hierbei auch nicht auf die Reinigung mitvermieteten Inventars vergessen werden. So sind beispielsweise Backrohr, Dunstabzug und Kühlschrank entsprechend zu säubern. Selbst eingebrachte Fahrnisse sind aus der Wohnung zu räumen, widrigenfalls der Vermieter berechtigt ist, diese auf Kosten des Mieter entfernen zu lassen.

Fotodokumentation & Protokoll

Am Tag der Wohnungsrückgabe sollte schlussendlich noch eine umfassende Fotodokumentation der Wohnung angefertigt werden, welche zu späteren Beweiszwecken durchaus dienlich sein kann. Weiters sollte vom Mieter das Wohnungsübergabeprotokoll bei Auszug aus der Wohnung genau studiert werden. So ist darauf zu achten, dass die korrekte Anzahl zurückgegebener Schlüssel angeführt und auch der richtige Zählerstand der Strom-, Gas- und Wasserzähler wiedergegeben wird. Bevor schlussendlich eine Unterschrift auf das Protokoll gesetzt wird, sollten überdies Einwände hinsichtlich allenfalls festgestellter Mängel vermerkt werden.

Untrennbar in Zusammenhang mit der Wohnungsrückgabe steht freilich die Kaution, welche unverzüglich – soweit keine berechtigten Forderungen des Vermieters bestehen – samt Zinsen zurückzubezahlen ist.

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Anna Matschnig
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Wohnungsrückgabe FAQ

Nein. Der OGH hat entschieden, dass der Mieter bei Wohnungsrückgabe nicht zum Ausmalen verpflichtet ist. Ausnahmen können entstehen, wenn die Wände der Wohnung von besonders schwerwiegenden Abnützungen betroffen sind. 

Unter gewöhnliche Abnutzung fallen jene Verschleißerscheinungen, die bei einer normalen Wohnungsnutzung entstehen. Darunter fallen z.B. Löcher durch Nägel in der Wand. Ob Schäden in der Wohnung als gewöhnliche Abnutzung zu sehen sind, ist im Einzelfall zu bewerten. 

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