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Flug- und Reiserecht

Gepäck verspätet – ab zu Gucci?

Wenn Ihr Gepäck sich am Urlaubsort verspätet, dürfen Sie für den “Reisezweck notwendigste Gegenstände” kaufen.

Ersatzeinkäufe müssen im Rahmen bleiben

Ihr Gepäck ist nicht angekommen – eine Einladung für den Gucci-Einkauf? Wir werden Sie nicht auf die Folter spannen. Die Antwort ist: leider nein. Wenn Sie wohlbehalten am Urlaubsort ankommen, Ihr Gepäck aber nicht, dürfen Sie laut Montrealer Übereinkommen für den “Reisezweck notwendigste Gegenstände” kaufen. Das erstreckt sich nicht auf die neueste Kollektion von Gucci für den Besuch der Sansibar auf Sylt oder jeden anderen Nobel-Schuppen.

Landen Sie am Zielflughafen, Ihr Gepäck aber nicht, haben Sie Anspruch auf Ersatzbeschaffung der für den Reisezweck notwendigsten Gegenstände. Die Definition von „notwendig“ bezieht sich eben leider nicht auf eine neue Luxusgarderobe. Vielmehr geht es dabei zum Beispiel um die Anschaffung von Toiletteartikel, Kleidung oder anderen Utensilien, die für den Aufenthalt unentbehrlich sind. Die Betonung liegt auf unentbehrlich. Selbst wenn Sie sich üblicherweise in Gucci, Chanel & Co. kleiden, unentbehrlich sind diese Teile nicht.

Wieviel für diese Ersatzeinkäufe angemessen ist, lässt sich an der Entschädigungszahlung bei Gepäckverlust ableiten. Diese beträgt höchstens  € 1.317,49. Definitiv nicht genug für einen Einkauf bei Gucci.

Wenn Sie sich mit Zahnbürste, Sonnencreme, Unterwäsche und ein, zwei kostengünstige Outfits eindecken, bleiben Sie auf der sicheren Seite.

Die angemessene Entschädigungszahlung für derartige Gegenstände ist mit € 1.317,49 beschränkt.

Die Verspätung der Gepäckstücke und die dadurch verursachten Kosten für die Ersatzbeschaffung müssen längstens binnen 21 Tagen nachdem das Ersatzgepäck zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich bei der Fluggesellschaft gemeldet werden.

Um ein verspätetes Gepäckstück bei der Fluglinie zu melden, bzw. gegebenenfalls Ansprüche auch gerichtlich geltend machen zu können, bewahren Sie folgende Unterlagen auf: 

  • PIR-Formular
  • Buchungsunterlagen
  • Belege der Ersatzeinkäufe

 

Alles, was Sie im Falle von Gepäckproblemen nach einem Flug wissen sollten, finden Sie im Skribe.Ratgeber | Gepäck.

Anna Matschnig

"Landen Sie am Zielflughafen, Ihr Gepäck aber nicht, haben Sie Anspruch auf Ersatzbeschaffung der für den Reisezweck notwendigsten Gegenstände."

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