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Flug- und Reiserecht

Ticketkosten zurück, statt Gutschein?

Geld von der Airline zurück, obwohl Sie zuvor Gutschein akzeptieren

Gutscheine keine Entschädigung bei Flugausfall

Achtung, fällt der gebuchte Flug aus, stellen Airlines gerne einen Gutschein aus. Was ist, wenn Sie damit zuerst einverstanden sind, es sich aber später anders überlegen?

Nun, Airlines sind im Falle eines Flugausfalls dazu verpflichtet, den Passagieren die Rückerstattung oder einen Ersatztransport zu gleichartigen Bedingungen (Ziel und Flugzeit) oder aber die Kosten des Ersatztransports zu ersetzen.

Gutscheine sind in dieser Auflistung als Entschädigung nicht vorgesehen. Da fährt die Eisenbahn drüber! Die Fluggastrechte (EU-Verordnung 261/2004) schützen Flugpassagiere besonders.
 
Wenn ein Gutschein ausgestellt wurde, ist der Flugpreis zur Gänze zurückzuerstatten, falls es der Flugpassagier es nachträglich wünscht und ihm zuvor keine Wahlmöglichkeit gelassen wurde. Was aber, wenn Ihnen die Airline tatsächlich die Wahl zwischen Bargeld oder Gutschein anbot? Dann haben Sie im Nachhinein nur Anspruch auf die Ticketkostenerstattung, wenn Sie nicht über Ihre Rechte aufgeklärt wurden. Und aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass Airlines ihre Kunden fast nie über ihre Rechte aufgeklären.
 
Daher haben Sie Anspruch auf die Ticketkostenerstattung für den ausgefallenen Flug, selbst wenn Sie zuvor den Gutschein akzeptierten. Wir empfehlen aus rechtlicher Sicht Gutscheine, die Sie nicht wollen, zurückzuweisen.
 
Sie möchten Ihren Gutschein nachträglich lieber in Bares umtauschen? Wir helfen Ihnen selbstverständlich bei der Ticketkostenerstattung.
 
Wollen Sie sich über Ihre Rechte als Flugpassagier informieren? Dann lesen Sie hier nach: Skribe.Ratgeber | Fluggastrechte
Alexander Skribe Experte Fluggastrechte
Dr. Alexander Skribe
RECHTSANWALT & PARTNER​

Aus rechtlicher Sicht sollten Sie ungewünschte Gutscheine nicht akzeptieren.

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