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Flug- und Reiserecht

Urteil: EuGH stärkt Fluggastrechte bei Flugannullierung

EuGH stärkt Fluggastrechte bei Flugannullierung

EuGH, Urteil vom 21.12.2021, Az. C-146/20:

Europäischer Gerichtshof sieht in der Vorverlegung eines Fluges um mehr als eine Stunde eine Annullierung

Die Vorverlegung des Fluges um mehr als einer Stunde ist als Annullierung des Fluges zu betrachten. Auch bei einer solchen Vorverlegung muss die Airline eine Ausgleichsleistung zahlen, denn die Zeitgrenzen von Art. 5 Abs. 1 der Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 werden überschritten. Damit hat der EuGH im Verfahren C-146/20 die Fluggastrechte am 21.12.2021 erneut gestärkt. Airlines hatten immer wieder argumentiert, dass der Fluggast ja sein Endziel eher erreiche und damit keine wesentliche Unannehmlichkeit erleide. Dem ist der EuGH nicht gefolgt. Denkt man hier beispielsweise an einen Wochenendtrip, der eher abgebrochen werden muss oder auch an einen Geschäftsreisenden, der von seiner Tagung eher abreist, so entstehen sehr wohl Unannehmlichkeiten für den Passagier. Neben dieser Rechtsfrage hat der EuGH in demselben Urteil auch bestätigt, dass eine Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters einer Pauschalreise die Airline zur Ausgleichsleistung verpflichten kann, auch wenn die Airline diese nicht rückbestätigt hat (Rechtssachen C-188/20, C-196/20 und C-270/20).

Anna Matschnig
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