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Familien- & Privatrecht

Rechtliche Vorsorge für smarte Singles

Schlaue Singles sorgen rechtlich mit der Vorsorgevollmacht vor

Als Single sind Sie frei und selbstbestimmt. Wunderbar! Damit das auch in einem medizinischen Notfall so bleibt, sollten Sie nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich vorsorgen.

Jeden kann es treffen, niemand kann sich dagegen schützen: der medizinische Ernstfall, in dem wir (vorübergehend) entscheidungsunfähig sind. Was wir aber sehr wohl können: rechtzeitig bestimmen, wer uns vertreten soll und wie wir medizinisch behandelt werden möchten. Die richtigen Instrumente  dafür sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie selbstbestimmt fest, wer Sie vertreten soll, wenn Sie (vorübergehend) nicht entscheidungsfähig sind. Ihre Geschwister, Eltern, sonstige Verwandten und Vertrauenspersonen sind in solchen Notfällen nicht automatisch für Sie vertretungsberechtigt. Mit einer gültigen Vorsorgevollmacht kann Ihre selbst gewählte Vertrauensperson gegenüber Behörden, Ärzten, Kliniken, Banken und Gerichten beweisen, dass er oder sie Ihre Interessen in Ihrem Sinne vertritt.

Wieso brauche ich als Single eine Vorsorgevollmacht?

Gerade als Single sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen,
damit Sie im Ernstfall von Ihrer eigenen Vertrauensperson (Bevollmächtigter) vertreten
werden. Ihr Bevollmächtigter hat damit im Ernstfall Zugang zu Ihrem Konto, Post und Versicherungsverträgen, Wohnung usw. Sie können die Bereiche, in denen Sie vertreten werden möchten, selbst angeben, verschiedenen Vertrauenspersonen übertragen sowie auch einschränken.

Wenn Sie als Single keine Vorsorgevollmacht haben, kommt Ihre gesetzliche Vertretung zum Zuge. Das sind Ihre engsten Verwandten. Diese müssen allerdings erst bestimmt werden und können nicht sofort für Sie tätig werden. Und wir alle wissen, dass wir nicht alle Verwandten “gleich lieb” haben.

Wenn Sie keine Angehörigen haben, die Ihre gesetzliche Vertretung übernehmen können, werden Sie im Fall der Fälle ein Fall für die gerichtliche Vertretung. Das heißt, dass Ihre Angelegenheiten von einer Ihnen völlig unbekannten Person geregelt werden. Muss nicht sein? Finden wir auch!

Patientenverfügung für Singles

Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen außerdem eine Patientenverfügung zu erstellen. In der Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie in einer gesundheitlichen Notlage medizinisch behandelt werden möchten, selbst wenn Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Sie können beispielsweise regeln, dass Ärzte Ihre Vertrauensperson im Fall der Fälle informieren dürfen, ob bei ausweglosen Situationen lebenserhaltende Maßnahmen gesetzt werden sollen und ob Sie zuhause gepflegt werden möchten.

Alleinstehende ohne Vertrauensperson

Wenn Sie als Single weder Angehörigen noch eine geeignete Vertrauensperson haben, so erstellen Sie auf jeden Fall eine Patientenverfügung sowie ein Testament. Diese Freiheit sollten sie sich nicht nehmen lassen!

Rechtlich vorsorgen nur für Singles?

Die Vorsorgevollmacht ist nicht nur ein Vorsorgeinstrument
für Alleinstehende. Auch Ehepartner, Lebensgefährten und Eltern volljähriger Kinder sind nicht automatisch wechselseitig vertretungsberechtigt. Was Sie in Ihrer Patientenverfügung regeln, richtet sich in erster Linie an Ärztinnen und Ärzte. Damit nehmen Sie also Ihrer gesetzlichen Vertretung die Entscheidung ab, wie Sie medizinisch im Ernstfall behandelt werden möchten.

Wie Vorsorgevollmacht für Singles erstellen

Wenn Sie keine Anteile an Liegenschaften und Unternehmen besitzen und nicht über Vermögenswerte im Ausland verfügen, können Sie die Vorsorgevollmacht kostengünstig bei Ihrem lokalen Erwachsenenschutzverein erstellen. Für alle anderen Fälle brauchen Sie Rechtsanwalt oder Notar.

Mehr über die Vorsorgevollmacht erfahren Sie im Skribe.Ratgeber | Vorsorgevollmacht. Über die Patientenvollmacht informieren wir Sie im Skribe.Ratgeber | Patientenvollmacht.

Alexander Skribe Experte Fluggastrechte
Dr. Alexander Skribe
RECHTSANWALT & PARTNER​

Jeder Erwachsene sollte eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung erstellen. Eine automatische Vertretungsvollmacht besteht nämlich im Ernstfall nicht.

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