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Flug- und Reiserecht

Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug

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Wir schützen Ihre Rechte als Fluggast

nach EU-Verordnung 261/2004

Nach montrealer Übereinkommen

Erhalten Sie für Ihre Flüge innerhalb der vergangenen 3 Jahre je bis zu € 600 pro Fluggast.
Unabhängig von den Ticketkosten

Ihr Anschlussflug wurde annulliert oder hat mit erheblicher Verspätung stattgefunden?

Durch eine Flugverspätung oder einen Flugausfall konnten Sie Ihren Anschlussflug nicht wahrnehmen? Fordern Sie als Passagier Ihre Fluggastrechte ein und erhalten Sie eine Entschädigung/Ausgleichszahlung bis zu € 600,-. Wir sagen Ihnen wie.

Inhalt

Wann erhalte ich eine Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug?

Die Rechte von Fluggästen (sog. Fluggastrechte) im Falle eines verpassten Anschlussfluges, sind in der EU Verordnung 261/2004 geregelt. Haben Sie beispielsweise einen Anschlussflug verpasst, weil der vorhergegangene Flug verspätet war, sind Sie – wie auch bei Flugverspätung oder Flugausfall – durch die Fluggastrechte geschützt.

Wichtig: Wollen Sie eine Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug fordern, so müssen alle Flüge der betroffenen Strecke aus einer Buchung stammen. Haben Sie die Flüge einzeln gebucht, so bestehen lediglich einzelne Ansprüche. Dazu lesen Sie mehr unter: Flugverspätung bzw. Flugausfall

Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte als Fluggast in folgenden Fällen:

Für jeden dieser drei Punkte gilt die folgende Tabelle als Richtwert zur Höhe der Ausgleichszahlung, die Ihnen zusteht. Die Strecke bemisst sich immer anhand des ersten gebuchten Abflughafens und dem endgültigen Zielflughafen. Unabhängig davon, auf welcher Teilstrecke das Flugproblem aufgetreten ist.

Entfernungunter 3 Stunden Verspätung3-4 Stunden Verspätungüber 4 Stunden VerspätungEndziel nicht erreicht
Flugstrecke bis 1.500km weltweit0.00 €250.00 €250.00 €250.00 €
Flugstrecke innerhalb der EU >1.500km0.00 €400.00 €400.00 €40.00 €
Flugstrecke außerhalb der EU 1.500km - 3.500km0.00 €400.00 €400.00 €400.00 €
Flugstrecke außerhalb der EU >3.500km0.00 €300 €600.00 €600.00 €
Anna Matschnig

Inhalt

Sorgenfrei. Mit Rechts- und Sofortrechtsschutz

Für welche Anschlussflüge kann ich Entschädigung einfordern?

Alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, werden von der Verordnung 261/2004 abgedeckt. Zusätzlich werden auch Flüge einer EU-Fluggesellschaft, die ihr Ziel in einem Land der Europäischen Union hat, durch die Fluggastrechte der EU-Verordnung geschützt.

Bei einem verpassten Anschlussflug, wird immer die gesamte Flugstrecke als Richtwert zur Bemessung der Ansprüche gewählt, vorausgesetzt, die Flüge stammen aus einer Buchung.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass die EU-Verordnung EG 261 nur den Luftraum der Europäischen Union abdeckt oder nur Fluggäste schützt, die EU-Staatsbürger sind. Das stimmt nicht, denn die Verordnung deckt zusätzlich Island, Norwegen, die Schweiz und die sogenannten „äußersten Randregionen“ Europas ab. Außerdem schützt sie alle Fluggäste, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. In unserer Tabelle sehen Sie auf einen Blick, ob Ihr Flug unter die Verordnung fällt und Sie damit durch die Fluggastrechte geschützt sind.

FlugstreckeFluglinie mit Sitz außerhalb der EUFluglinie mit Sitz innberhalb der EU
Abflug innerhalb der EU; Ankunft innerhalb der EUAnspruch auf EntschädigungAnspruch auf Entschädigung
Abflug innerhalb der EU; Ankunft außerhalb der EUAnspruch auf EntschädigungAnspruch auf Entschädigung
Ablfug außerhalb der EU; Ankunft innerhalb der EUKEIN Anspruch auf EntschädigungAnspruch auf Entschädigung
Abflug außerhalb der EU; Ankunft innerhalb der EUKEIN Anspruch auf EntschädigungKEIN Anspruch auf Entschädigung

So holen Sie sich Ihre Entschädigung

Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Fluggäste bei Flugverspätung erst ab einer Dauer von drei Stunden entschädigt werden. Das bedeutet, dass viel Geld (in Form der Ausgleichszahlungen) von einigen Minuten Flugverspätung mehr oder weniger abhängen kann. Deshalb sollten Sie sich die exakte Ankunftszeit am Zielflughafen notieren. Denn die Dauer der Flugverspätung wird nicht an der Abflugzeit, sondern an der Ankunftszeit am Zielort bemessen, für den Fall, dass ein Teil der Verspätung während des Fluges aufgeholt wird. Vielleicht fragen Sie sich jetzt, welcher Zeitpunkt als exakte Ankunftszeit zählt. Nun, das ist nicht der Moment, an dem das Flugzeug auf dem Boden aufsetzt, sondern der Zeitpunkt, an dem die erste Flugzeugtür geöffnet wird.

Weitere bewährte Tipps für Fluggäste von Skribe.

Anschlussflug verpasst wegen verspätetem Gepäck?

Kommt es zu einer drohenden Gepäckverspätung an Ihrem Zwischenziel, ist das kein Grund Ihren Anschlussflug nicht wahrzunehmen. Sollten Sie Ihren Anschlussflug verpassen, weil Sie auf Ihr verspätetes Gepäck gewartet haben, so steht Ihnen keine Entschädigung laut EU Verordnung 261/2004 zu. Wir raten Ihnen daher, Ihren Anschlussflug wahrzunehmen, auch wenn Ihr Gepäck sich verspätet. Grund dafür ist, dass die Fluglinie letztlich dafür verantwortlich ist, dass Ihr Gepäck am Zielflughafen ankommt. Mehr zu Ihren Rechten bei Gepäckverspätung lesen Sie hier.

Anschlussflug verpasst aus eigenem Verschulden?

War die Warteschlange am Flughafen WC zu lang? Wollten Sie noch schnell einen Kaffee trinken, bevor der nächste Flieger abhebt? Schnell kann es dadurch zu längeren Zeiten beim Umsteigen kommen. Aber Vorsicht: Wer den Anschlussflug verpasst, weil er beim Umsteigen getrödelt wurde, handelt auf eigene Verantwortung und ist daher nicht entschädigungsberechtigt. Es steht Ihnen also keine Ausgleichszahlung zu. Das bedeutet außerdem, dass Sie sich selbst um einen Ersatzflug zu Ihrem nächsten Ziel bemühen und diesen auch aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Einfach. Rechtsschutz.

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Lesetipps Flugausfall

Anna Matschnig

Rechtsanwalt

Forderung selbst stellen

Von der Kontaktaufnahme zur Auszahlung vergehen oft Monate. Die Korrespondenz mit Fluggesellschaften erweist sich als mühsam und langwierig – eine gängige Praxis um Ausgleichszahlungen zu umgehen.

Von der ersten Beschwerde bis zu einer möglichen Verhandlung sind Sie auf sich alleine gestellt. Was vermeintlich einfach beginnt, kann schnell zu einer nervenaufreibenden Angelegenheit werden.

Bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist Expertise gefragt. Unterschiedliche Ansprüche erfordern unterschiedliche Formulare und Unterlagen, die wiederum an verschiedene Stellen übermittelt werden müssen.

Eigenes Kostenrisiko

Im Falle eines Rechtsstreits tragen Sie das volle Kostenrisiko selbst. Unabhängig davon ob Sie gewinnen oder verlieren, müssen Sie für Anwaltskosten selbst aufkommen.

Der Kundenservice bei Fluggesellschaften endet erfahrungsgemäß nachdem Sie Ihren Flug bezahlt haben. Bei allen anderen Anfragen werden Sie mit Ihren Anliegen und Problemen oft alleine gelassen.

Forderung mit Skribe.law stellen

Sie laden online Ihre Unterlagen hoch und wir beginnen unverzüglich mit unserer Arbeit.

Sie erteilen den Auftrag – den Rest erledigen wir. Vom ersten Mausklick bis zur Auszahlung Ihrer Entschädigung kümmern wir uns um sämtliche Abläufe.

Ihnen fehlt das nötige Know-How? Keine Sorge. Die Experten von Skribe.law stehen Ihnen mit Ihrem Wissen stets zur Seite und setzen sich für Ihre Rechte ein.

Das Kostenrisiko für Ihren Fall übernehmen wir. Nur im Erfolgsfall behalten wir uns eine Provision für unsere Arbeit ein. Es gilt also: Keine Entschädigung – keine Kosten.

Damit Sie immer wissen was in Ihrem Fall gerade passiert, informieren wir unsere Mandanten regelmäßig über den aktuellen Stand Ihrer Forderung und stehen auch für Fragen gerne zur Verfügung.

Anschlussflug verpasst? Fordern Sie Ihre Entschädigung.

Anschlussflug - die wichtigsten Fragen und Antworten

Ein Anschlussflug ist zumindest der zweite (und jeder weitere) Flug einer gebuchten Strecke, die in mehreren Teilstrecken ausgeführt wird. Voraussetzung ist, dass die Flüge alle aus einer Buchung stammen müssen, ansonsten werden sie als einzelne Flüge gewertet.

Die Höhe Ihrer Entschädigung richtet sich immer nach der Länge der (gesamten) gebuchten Flugstrecke. Demnach entstehen Passagieren folgende Ansprüche:

  • Flugstrecke bis 1500 km – €250 Entschädigung
  • Flugstrecke bis 3500 km  – €400 Entschädigung
  • Flugstrecke über 3500 km  – €600 Entschädigung

Um Ihren Anspruch im Fall eines verpassten Anschlussflugs rechtlich durchzusetzen, müssen Sie nachweisen, dass Sie den betroffenen Flug tatsächlich gebucht haben. Zu diesem Zweck benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Buchung (Buchungsbestätigung, E-Ticket etc.) auf dem folgende Punkte ersichtlich sind:

  • vollständiger Name des Passagiers
  • Flugdatum
  • Flugstrecke

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