Wir schützen Ihre Rechte als Fluggast
nach EU-Verordnung 261/2004
Nach montrealer Übereinkommen
Erhalten Sie für Ihre Flüge innerhalb der vergangenen 3 Jahre je bis zu €600 pro Fluggast.
Unabhängig von den Ticketkosten
Sie haben einen Flug gebucht, doch ein Streik bedroht die pünktliche Abreise?
Machen Sie von Ihren Fluggastrechten Gebrauch und lassen Sie Experten prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung bis zu € 600,- haben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Entschädigungsansprüche als Passagier gegen die Airlines geltend machen können.
Inhalt
Anspruch auf Entschädigung bei Streik - das steht Ihnen zu:
Sind Sie von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall betroffen, sind Sie durch die Fluggastrechte geschützt und haben laut EU-Verordnung 261/2004 einen Entschädigungsanspruch bis zu EUR 600,-. Aber: Wenn Ihr Flugproblem durch einen Streik verursacht wurde, ist die Rechtslage für Passagiere oft nicht eindeutig. Wir empfehlen daher unbedingt die juristische Prüfung Ihres Entschädigungsanspruchs. Denn es kann passieren, dass der Streik als außergewöhnlicher Umstand angesehen wird. Dann erlischt Ihr Anspruch auf Entschädigung und Sie erhalten keine Ausgleichszahlung. Details zum Thema außergewöhnliche Umstände finden Sie übrigens auf unserer Ratgeberseite: Ansprüche bei außergewöhnlichen Umständen.
Fällt der Flugstreik nicht in die Rubrik außergewöhnliche Umstände, so gilt als Grundlage für eine Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung immer eine verspätete Ankunft am Endziel von mehr als 3 Stunden. Es sind aber auch noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen, damit Ihnen eine Entschädigung im Fall eines Flugstreiks zusteht:
- Durch den Streik sind Sie über drei Stunden verspätet an Ihrem Endziel angekommen
-
Sie sind von einem Flughafen innerhalb der EU abgeflogen
unabhängig davon, mit welcher Fluglinie Sie geflogen sind -
Sie sind an einem Fluhafen innerhalb der EU gelandet
und mit einer europäischen Fluglinie geflogen - Der Streik gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand
- Ihr Flugproblem liegt weniger als drei Jahre zurück
Wichtig: Erhalte ich nur dann eine Entschädigung bzw. Ausgleichszahlung, wenn der Streik eine Flugverspätung nach sich zieht? Nein! Diese Regeln gelten nicht nur wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks verspätet ist, sondern auch im Fall eines Flugausfalls oder einer Flugzeitenänderung wegen Streik. Eine Flugzeitänderung wird in der Rechtsprechung als Annullierung angesehen, wobei der verschobene Flug als Angebot zu einem Ersatzflug angesehen wird. Ein Entschädigungsanspruch besteht also auch dann.
Prüfen Sie mit uns, ob bei Ihrem Fall die Voraussetzungen für eine Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung vorliegen.
Inhalt
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugproblemen wegen Streik?
Kam es zu einer Flugverspätung oder einem Flugausfall wegen Streik, und die Fluglinie kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, so steht Ihnen eine Entschädigung in Höhe von EUR 250,- bis EUR 600,- zu. Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Länge der gebuchten Flugstrecke. Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie innerhalb oder außerhalb der EU geflogen sind. Mit dieser Tabelle finden Sie heraus, wie hoch Ihr Entschädigungsanspruch bei einer Verspätung wegen Flugstreik ist.
Entfernung | unter 3 Stunden Verspätung | 3-4 Stunden Verspätung | über 4 Stunden Verspätung | Endziel nicht erreicht |
---|---|---|---|---|
Flugstrecke bis 1.500km weltweit | 0.00 € | 250.00 € | 250.00 € | 250.00 € |
Flugstrecke innerhalb der EU >1.500km | 0.00 € | 400.00 € | 400.00 € | 40.00 € |
Flugstrecke außerhalb der EU 1.500km - 3.500km | 0.00 € | 400.00 € | 400.00 € | 400.00 € |
Flugstrecke außerhalb der EU >3.500km | 0.00 € | 300 € | 600.00 € | 600.00 € |
Streik als außergewöhnlicher Umstand - welche Rechte bleiben mir?
Sie haben Ihren Anspruch durch einen Experten prüfen lassen und das Ergebnis ist am Tisch: der Streik, der Ihr Flugproblem verursacht hat, gilt als außergewöhnlicher Umstand. Ihr Recht auf Entschädigung ist dadurch erloschen. Und jetzt? Welche Fluggastrechte haben Sie als Passagier noch?
Recht auf Ersatzbeförderung:
Ist Ihr Flug wegen Streik ausgefallen, so ist die Fluglinie verpflichtet Sie dennoch an Ihr Endziel zu befördern. Ob diese Beförderung mittels Flugzeug, Bus oder Bahn stattfindet, bleibt der Fluglinie und ihren Möglichkeiten überlassen. Jedoch muss die Ersatzbeförderung dem Passagier zumutbar sein, ansonsten haben Sie die Möglichkeit von Ihrem Vertrag mit der Fluglinie zurückzutreten und die Ticketkosten zurückzufordern.
Vorsicht: Wenn Sie auf eigene Initiative eine Ersatzbeförderung buchen, kann es passieren, dass Sie auf den Kosten dafür sitzenbleiben. Denn trotz Streik kann es sein, dass Ihr Flug letztlich doch nach Plan abhebt. Dann erlischt Ihr Anspruch auf Ersatzbeförderung und Sie müssen die gebuchten Ersatztickets selbst bezahlen.
Recht auf Betreuungsleistungen:
Unabhängig davon, ob der Flugstreik als außergewöhnlicher Umstand gilt oder nicht, schützen die Fluggastrechte Sie, wenn Sie auf einem Flughafen festsitzen. Laut EU Verordnung 261/2004 haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Das Ausmaß dieser Betreuungsleistungen muss in angemessenem Verhältnis zu Ihrem ungeplantem Aufenthalt am Flughafen stehen. So ist die Fluglinie dafür verantwortlich Sie mit Speisen und Getränken zu versorgen und Ihnen die Möglichkeit zu geben Hygieneeinrichtungen zu benutzen. Auch für notwendige Telefongespräche/E-Mails muss die Airline aufkommen. Sofern notwendig, muss die Fluglinie Ihnen auch eine Möglichkeit zur Übernachtung zur Verfügung stellen bzw. für dadurch entstandene Kosten aufkommen.
So fordern Sie Ihre Entschädigung bei Streik ein:
Unabhängig davon, welche Rechte Sie geltend machen wollen – eine detaillierte Beschreibung Ihrer Forderung ist immer von Vorteil. Daher raten wir Passagieren dazu, sämtliche Dokumente, die in Verbindung mit der Forderung stehen, aufzubewahren. Die folgenden notwendigen Dokumente benötigen Sie:
- Ihre Bordkarte bzw.
- E-Ticket und
- Ihre Buchungsbestätigung
Außerdem sollten Sie Ihre Reisedaten notieren: Ihre Flugnummer, die ursprüngliche Abflugs- und Ankunftszeit sowie die tatsächliche Abflugs- und Ankunftszeit. Ihre Flugnummer ist eine sechsstellige Nummer, die die Airline ihrer Flugreservierung zugewiesen hat.
Grundsätzlich gilt, dass Sie höhere Erfolgschancen bei der Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche haben und wir Ihre Forderung zügiger bearbeiten können, je mehr Belege Sie haben. Deshalb haben wir einige Hinweise für Sie, was Sie noch am Flughafen tun können, wenn Sie von einem Flugstreik betroffen sind, um im Nachhinein leichter Ihre Entschädigung zu erhalten.
- Dokumentieren Sie das Flugproblem bestmöglich, beispielsweise durch Fotos von der Anzeigetafel
- Lassen Sie sich den Streik durch die Fluglinie schriftlich bestätigen
- Sammeln und bewahren Sie Ihre Reiseunterlagen gut auf
Einfach. Rechtsschutz
skribe.individuell
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skribe. rechtsschutz
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skribe.sofortrechtsschutz
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im Erfolgsfall
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Kapitalforderung
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100 %
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100 %
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100%- abzgl. Provison
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Kosten skribe
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Gegner
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Gegner
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Gegner
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Barauslagen (Gericht/SV)
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Gegner
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Gegner
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im Verlustfall
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Kapitalforderung
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Kosten skribe
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Klient
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Rechtschutz
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Prozessfinanzierer
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Barauslagen (Gericht/SV)
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Klient
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Rechtschutz
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Prozessfinanzierer
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Rechtsanwalt
Forderung selbst stellen
Kostet Zeit
Von der Kontaktaufnahme zur Auszahlung vergehen oft Monate. Die Korrespondenz mit Fluggesellschaften erweist sich als mühsam und langwierig – eine gängige Praxis um Ausgleichszahlungen zu umgehen.
Kostet Nerven
Von der ersten Beschwerde bis zu einer möglichen Verhandlung sind Sie auf sich alleine gestellt. Was vermeintlich einfach beginnt, kann schnell zu einer nervenaufreibenden Angelegenheit werden.
Viel Papierkram
Bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist Expertise gefragt. Unterschiedliche Ansprüche erfordern unterschiedliche Formulare und Unterlagen, die wiederum an verschiedene Stellen übermittelt werden müssen.
Eigenes Kostenrisiko
Im Falle eines Rechtsstreits tragen Sie das volle Kostenrisiko selbst. Unabhängig davon ob Sie gewinnen oder verlieren, müssen Sie für Anwaltskosten selbst aufkommen.
Anfragen, die ins Leere verlaufen
Der Kundenservice bei Fluggesellschaften endet erfahrungsgemäß nachdem Sie Ihren Flug bezahlt haben. Bei allen anderen Anfragen werden Sie mit Ihren Anliegen und Problemen oft alleine gelassen.
Forderung mit Skribe.law stellen
Schnell
Sie laden online Ihre Unterlagen hoch und wir beginnen unverzüglich mit unserer Arbeit.
Einfach
Sie erteilen den Auftrag – den Rest erledigen wir. Vom ersten Mausklick bis zur Auszahlung Ihrer Entschädigung kümmern wir uns um sämtliche Abläufe.
Sorgenfrei
Ihnen fehlt das nötige Know-How? Keine Sorge. Die Experten von Skribe.law stehen Ihnen mit Ihrem Wissen stets zur Seite und setzen sich für Ihre Rechte ein.
Kein Kostenrisiko
Das Kostenrisiko für Ihren Fall übernehmen wir. Nur im Erfolgsfall behalten wir uns eine Provision für unsere Arbeit ein. Es gilt also: Keine Entschädigung – keine Kosten.
Immer Up to Date
Damit Sie immer wissen was in Ihrem Fall gerade passiert, informieren wir unsere Mandanten regelmäßig über den aktuellen Stand Ihrer Forderung und stehen auch für Fragen gerne zur Verfügung.
Entschädigung bei Streik - die wichtigsten Fragen und Antworten
Damit Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, müssen folgende Punkte gegeben sein:
- Ankunft am Endziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung
- keine außergewöhnlichen Umstände gegeben
- Abflug- und/oder Ankunftsflughafen innerhalb der EU
Lassen Sie daher unbedingt von Experten prüfen, ob der jeweilige Streik unter die Kategorie “außergewöhnliche Umstände” fällt.
Nicht immer. Zwar werden Streiks in den meisten Fällen als außergewöhnliche Umstände bezeichnet und bestimmt wird sich die Airline auch in den allermeisten Fällen darauf berufen, jedoch: Ausnahmen bestätigen die Regel. Streikt beispielsweise das Personal des ausführenden Flugunternehmens, kann Ihnen eine Entschädigung bis zu EUR 600,- zustehen. Experten können prüfen, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen hat oder nicht.
Fällt der Streik nicht unter die Kategorie “außergewöhnliche Umstände”, steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung in Höhe von bis zu € 600,- zu.
Außerdem haben Sie ein Recht auf:
- Information durch die Fluglinie
- Betreuungsleistungen vor Ort
- Ersatzbeförderung
Holen Sie sich professionellen Rat
Für Sie ist die Ersteinschätzung kostenfrei!
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