Erbvertrag für Eheleute & Partner
Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft? Sie wollen prinzipiell schon zu Lebzeiten regeln, dass Ihr Partner Ihr Vermögen erhalten soll, wenn Ihnen etwas zustößt, sind für ein Testament aber nicht bereit?
Dann könnte der Erbvertrag genau das Richtige für Sie sein – allerdings sollten Sie alle Bedingungen genau kennen.
Was mit einem Erbvertrag geregelt werden kann
Mit dem Erbvertrag können Ihr Partner und Sie sich einseitig oder gegenseitig das vorhandene Vermögen vererben. Voraussetzung dafür ist eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft. Auch Verlobte können einen Erbvertrag abschließen. Allerdings wird für dessen Wirksamkeit vorausgesetzt, dass tatsächlich geheiratet wurde.
Der Erbvertrag gilt als eine Alternative zum Testament, dennoch ist auch dieser Vertrag verbindlich und keineswegs nur eine Absichtserklärung.
Ein Unterschied zum Testament ist, dass der Erbvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft darstellt. Das bedeutet, dass beide Vertrags- bzw. Ehepartner mit dem Inhalt des Erbvertrags einverstanden sein und dies auch mit der eigenen Unterschrift bestätigen müssen.
Kommt das gesamte Vermögen in den Erbvertrag?
Nein. Im Gegensatz zu einer Regelung mittels Testament, können Sie im Erbvertrag nicht über Ihr gesamtes Vermögen entscheiden. Ein Viertel muss zwingend für die gesetzlichen Erben freibleiben. Zusätzlich können Sie im Erbvertrag einzelne Gegenstände oder Vermögenswerte aufnehmen. Dabei handelt es sich um ein Vermächtnis.
Wenn Sie auch dieses verbleibende Viertel Ihrem Partner vererben möchten, so kommen Sie um ein Testament nicht herum. Es sei denn, es gibt keine gesetzlichen Erben. Ansonsten wird dieses Viertel den übrigen Erben im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge zugesprochen.
Wie gültigen Erbvertrag abschließen?
Ohne Notariatsakt geht es nicht. Nachdem Sie sich beide über den Inhalt im Klaren geworden sind, brauchen Sie noch einen gemeinsamen Termin beim Notar.
Erbvertrag ändern oder widerrufen
Weil der Erbvertrag ein zweiseitiges Rechtsgeschäft ist, müssen bei gewünschten Änderungen und beim Widerruf beide Parteien zustimmen. Der Widerruf ist also nur einvernehmlich möglich.
Gilt Erbvertrag bei der Scheidung?
Der Erbvertrag erlischt automatisch, sobald die Scheidung rechtskräftig ist. Bereits während der Scheidungsverhandlungen können Sie den Erbvertrag einvernehmlich auflösen.
Achtung: Wird die Ehe wegen einseitigem Verschulden geschieden, erlischt der Erbvertrag für den nicht schuldigen Ehepartner nicht. Darüber sollten sich beide vor dem Gang zum Notar bewusst sein.
Was Sie noch über den Erbvertrag wissen sollten
Trotz Erbvertrag können Sie frei über Ihr Vermögen verfügen und es
verbrauchen, ganz wie Sie wollen. Was nach Ihrem Ableben übrig, geht wie
im Erbvertrag festgelegt, in das Erbe des überlebenden Partners über.
Unser Fazit
Die Kosten für den Notariatsakt sind überschaubar. Wenn Sie absolut sicher sind, dass es in Ihrer Ehe bzw. Partnerschaft nie zu einer strittigen Scheidung kommen wird, so halten wir den Ehevertrag für eine gute Alternative zum Testament.
Sollten Sie oder aber Ihre Partnerschaft noch jung sein, so ist der Abschluss des Erbvertrags aus oben genannten Gründen (Scheidungsverfahren infolge von Verschulden) mit einem gewissen Risiko verbunden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, raten wir Ihnen in diesem Fall eher zum altbewährten Testament.
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