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Unternehmensrecht

Rechtliche Vorsorge für Selbstständige

Selbstständige wahren ihre Selbstbestimmung mit der Vorsorgevollmacht

Selbstständige hängen an ihrer Freiheit. Oft verzichten sie auf finanzielle Planbarkeit, um ein möglichst selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen. Gerade deswegen sollten auch Selbstständige für einen medizinischen Notfall rechtlich vorsorgen. Lassen Sie uns wie, am Beispiel von Annemarie erläutern.

Annemarie liebte ihren Job als selbstständige Grafikerin für Klein- und mittelständische Unternehmen. Mit den Rechnungen nahm sie es nicht so genau. Manchmal ließ sie Monate verstreichen, bis sie endlich Rechnungen für längst erbrachte Leistungen ausstellte. Es war ihr auch nicht wichtig, ihre Kunden frühzeitig an offene Rechnungen zu erinnern. Alles kein Problem für Annemarie: Als kinderloser Single genoss sie ihre Unabhängigkeit und den Luxus einer guten Auftragslage.

Doch dann erkrankte sie schwer. Ihre Familie lebte nicht in der Nähe, aber sie hatte liebevolle Freunde und Kollegen, denen sie vertraute und die sie im Krankenhaus besuchten. Bereits übernommene Projekte musste sie auf Eis legen, Rechnungen blieben ungeschrieben. Den Kunden gegenüber blieb sie bewusst vage. Was jetzt zählte, war die Gesundheit und nicht die Arbeit. Daher schaltete sie schließlich das geschäftliche Handy aus und las ihre E-Mails nicht mehr.

Leider verschlechterte sich Annemaries Gesundheitszustand so sehr, dass sie mehrere Monate nicht mehr ansprechbar war. Weil sie keine Entscheidungen mehr treffen konnte und keine gesetzliche Vertretung (Angehörige) zur Stelle war, wurde ein gerichtlicher Vertreter für sie bestellt.

Manche wichtige Abonnements und Rechnungen blieben unbezahlt, was zur Einstellung dieser Dienste oder eben vermeidbaren Mahngebühren führte. Der Vermieter ihres Büros stand kurz davor, eine Räumungsklage einzuleiten und die Reinigungsfrau wunderte sich, wieso Annemaries Büro über Wochen wie ungenutzt schien. Ihre verwunderten Kunden suchten sich nach etlichen unbeantworteten Mails und Ansagen auf die Mailbox schließlich andere Anbieter. 

Der Verlust von Stammkunden ist für jeden selbstständigen Unternehmer eine Herausforderung, nach einer langen Krankheit ist dieser Verlust existenzbedrohend. Schließlich bedeutet es einen enormen Zeit- und Energieaufwand, bis neue Kunden gefunden werden.

Wir haben diesen Fall nicht frei erfunden, sondern lediglich den Namen und einige Angaben geändert. Sind Sie selbstständig erwerbstätig? Dann raten wir Ihnen zur rechtlichen Vorsorge, damit Sie in guten Zeiten selbst bestimmen, was geschehen soll, wenn Sie in schlechten Zeiten keine Entscheidungen mehr treffen können. Das ist der beste Airbag für Ihre Unabhängigkeit und Selbstbestimmung als selbstständig Erwerbstätiger.

Zur rechtlichen Vorsorge gehören:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung

Wieso ein Selbstständiger eine Vorsorgevollmacht braucht?

Sie wissen es selbst am besten: Für selbstständig Erwerbstätige gibt es keinen richtigen Krankenstand, Feiertage und bezahlte Auszeit. Aber diesen Preis zahlen Sie gerne, weil Sie Ihr Leben nach Ihren eigenen Wünschen gestalten können.

Mit der Vorsorgevollmacht regeln Sie selbstbestimmt, wer Sie vertreten soll, wenn Sie im Krankheitsfall nicht entscheidungsfähig sind. Ihre Vertrauensperson (Bevollmächtigter) kann sich dann rasch um Ihre privaten Angelegenheiten wie Wohnung, Bank, Post und laufende Verträge sowie um Ihre geschäftigen Angelegenheiten kümmern. Sie können eine oder mehrere Vertrauenspersonen festlegen und frei bestimmen, in welchen Bereichen Sie im welchem Umfang vertreten werden möchten. Somit ist die Vorsorgevollmacht das ideale Instrument, um das Überleben Ihres Betriebs bzw. Ihrer Existenz zu sichern. Vor allem wenn Sie ein Unternehmen mit Mitarbeitern haben, aber auch als Einzelunternehmer.

In einer Vorsorgevollmacht hätte Annemarie eine ihr vertraute Kollegin als Bevollmächtigte für ihre geschäftlichen Angelegenheiten festlegen können. Diese Vertrauensperson kann dann beispielsweise die offenen Honorarnoten einmahnen und laufende Rechnungen anweisen bis Sie wieder das Ruder übernehmen.

Patientenverfügung für Selbstständige

Niemand möchte sich den Ernstfall ausmalen, dennoch kann jeder von uns plötzlich ohne Vorwarnung im Krankenhaus landen. Glücklich ist, wer dann bei vollem Bewusstsein bleibt. Das ist leider nicht immer der Fall. Wenn Sie wegen eines Unfalls oder Krankheit nicht mehr selbst entscheiden können, kommt es zur gesetzlichen Vertretung. In diesem Fall werden nächste Angehörige (verwandt oder verpartnert(!) gesetzlich dazu befugt, für Sie zu entscheiden. Das kann dann auch der entfremdete Ehepartner oder die ohnehin überlastete Verwandte sein. Diese müssen dann überlegen, ob Sie den medizinischen Vorschlägen der Ärzte zustimmen würden und darüber entscheiden, wie Sie behandelt werden. Das muss nicht sein!

Mit der Patientenverfügung halten Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung und Pflege fest. Sie entlasten also Ihre Familie, das medizinische Personal und sich selbst, wenn Sie ohnehin wissen, dass Ihnen ein selbstbestimmtes Leben wichtiger ist, als eines in absoluter Abhängigkeit.

Vorteile der Patientenverfügung für

  • Sie selbst: Mit der Patientenverfügung legen Sie selbstbestimmt fest, wie Sie leben möchten, wenn Sie nach einem Notfall nicht mehr selbst entscheiden und handeln können.
  • Ihre Familie: Notfälle belasten Ihre Angehörigen, die ohnehin in Sorge um Sie sind. Mit einer Patientenverfügung brauchen Ihre Liebsten nicht selbst abwägen, was Sie gewollt hätten. Ihre Wünsche bezüglich Ihrer medizinischen Behandlung werden in Ihrem Sinne umgesetzt.
  • Ärzte: wenn Sie bestimmte medizinische Maßnahmen mit der Patientenverfügung ausschließen, erleichtern Sie den Ärzten und medizinischem Personal eine Behandlung, die genau Ihren Vorstellungen entspricht.

Rechtlich vorsorgen nur für Selbständige?

Rechtliche Vorsorge ist nicht nur für Unternehmer und Alleinstehende ein Thema. In Österreich gilt, dass Ehepartner, Lebensgefährten und Eltern volljähriger Kinder nicht automatisch wechselseitig vertretungsberechtigt sind. Wer rechtlich vorsorgt spart Zeit und lässt die ohnehin belasteten Angehörigen nicht im Dunkeln tappen.

Vorsorgevollmacht für Selbstständige erstellen

Wenn Sie keine Anteile an Liegenschaften und Unternehmen besitzen und über keine Vermögenswerte im Ausland verfügen, können Sie die Vorsorgevollmacht kostengünstig bei Ihrem lokalen Erwachsenenschutzverein erstellen. In allen anderen Fällen brauchen Sie Rechtsanwalt oder Notar. Bei Skribe.law können Sie dieses Service direkt online anstoßen.

Tipp: behalten Sie die Übersicht Ihrer geschäftlichen Konten und Verträge!

Wenn Sie für Ihre geschäftlichen Angelegenheiten eine kompetente Vertrauensperson bestimmen, erleichtern Sie ihr diese Aufgabe mit einer Übersicht Ihrer geschäftlichen Zugangsdaten und Abonnements.

Folgende Informationen gehören unter anderem in diese Übersicht:

  • Vermieter von Büro oder Betriebsobjekt
  • Name von Steuerberater/in
  • Steuernummer
  • UID-Nummer falls umsatzsteuerpflichtig
  • Bankdaten
  • Sozialversicherungsnummer
  • Internet: Hosting-Anbeiter von Webseite & E-Mail
  • Software & Clouddienste: wie Canva, Microsoft, Adobe, Dropbox
  • Mitgliedsnummer bei der Kammer
  • Benutzername & Passwort für Ihren Rechner
  • Benutzername & Passwort für Ihr Buchhaltungstool
  • Kontaktdaten Ihrer wichtigsten Auftraggeber

Mehr über die Vorsorgevollmacht erfahren Sie im Skribe.Ratgeber | Vorsorgevollmacht. Über die Patientenvollmacht informieren wir Sie im Skribe.Ratgeber | Patientenvollmacht.

Alexander Skribe Experte Fluggastrechte
Dr. Alexander Skribe
RECHTSANWALT & PARTNER​

Gerade Selbstständige hängen an ihrer Unabhängigkeit. Für den Fall des Falles sollten sie rechtzeitig und selbstbestimmt mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorsorgen.

Susanne B.
Susanne B.Geschäftsführerin
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"Alles online erledigt. Ich musste nicht einmal persönlich anreisen. Sehr zeitsparend. Super!"
Michael F.
Michael F.Pensionist
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"Dank Skribe.law konnten meine Brüder und ich ganz einfach unsere Vorsorgemachten erstellen."
Raphael F.
Raphael F.Tankstellenbetreiber
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