Wir schützen Ihre Rechte als Fluggast
nach EU-Verordnung 261/2004
Nach montrealer Übereinkommen
War einer Ihrer Flüge in den letzten drei Jahren mehr als 3 Stunden verspätet?
Jeder Nachteil bringt auch einen Vorteil. Sie haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung von bis zu € 600,– pro Flugpassagier. Diese Ausgleichszahlung ist unabhängig davon, wie hoch der Ticketpreis war. Skribe. erklärt Ihnen Ihre Rechte im Falle einer Flugverspätung und hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverspätung online schnell und sicher durchzusetzen.
Inhalt
Voraussetzung für eine Entschädigung bei Flugverspätung
Ihre Rechte bei einer Flugverspätung sind in der EU-Verordnung 261/2004 geregelt. Wie oben erwähnt, steht Ihnen eine Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung zu, wenn die Verspätung an Ihrem Endziel mehr als 3 Stunden beträgt. Der Europäische Gerichtshof hat das bestätigt.
Es sind aber auch noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen, damit Ihnen eine Entschädigungszahlung nach einer Flugverspätung gebührt:
- Sie sind mehr als drei Stunden verspätet an Ihrem Endziel angekommen
-
Sie sind von einem Flughafen innerhalb der EU abgeflogen
unabhängig davon, mit welcher Fluglinie Sie geflogen sind -
Sie sind an einem Fluhafen innerhalb der EU gelandet
und mit einer europäischen Fluglinie geflogen - Die Flugverspätung liegt im Verantwortungsbereich der Fluglinie
- Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor
- Ihre Flugverspätung liegt weniger als drei Jahre zurück
Wichtig: Diese Regelungen gelten nicht nur wenn Ihr Flug verspätet ist, sondern auch im Fall eines Flugausfalls oder einer Flugzeitänderung. Eine Flugzeitänderung wird in der Rechtsprechung als Annullierung angesehen, wobei der verschobene Flug als Angebot zu einem Ersatzflug angesehen wird. Über Ihre Rechte bei einem Flugausfall erfahren Sie hier mehr. Am besten Sie prüfen gleich, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Flugausfall Entschädigung vorliegen.
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Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugverspätung?
Wie hoch die Entschädigungszahlung ist, die Ihnen bei einer Flugverspätung zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählt einerseits die Flugdistanz und andererseits die Dauer der Verspätung am Endziel. Denn wie erwähnt, kann eine Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung erst ab einer mindestens dreistündigen Verspätung geltend gemacht werden. Zusätzlich ist relevant ob sich Ankunfts- und/oder Abflughafen innerhalb der EU befunden haben. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fakten in einer Tabelle zusammengefasst, damit Sie schnell sehen wie hoch Ihr Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung ist:
Entfernung | unter 3 Stunden Verspätung | 3-4 Stunden Verspätung | über 4 Stunden Verspätung | Endziel nicht erreicht |
---|---|---|---|---|
Flugstrecke bis 1.500km weltweit | 0.00 € | 250.00 € | 250.00 € | 250.00 € |
Flugstrecke innerhalb der EU >1.500km | 0.00 € | 400.00 € | 400.00 € | 40.00 € |
Flugstrecke außerhalb der EU 1.500km - 3.500km | 0.00 € | 400.00 € | 400.00 € | 400.00 € |
Flugstrecke außerhalb der EU >3.500km | 0.00 € | 300 € | 600.00 € | 600.00 € |
Wann liegt eine ausgleichspflichtige Verspätung vor?
Die Fluggastrechteverordnung 261/2004 besagt, dass die Flugverspätung mindestens 3 Stunden betragen muss, damit eine Ausgleichspflicht seitens der Fluglinie vorliegt. Oft geht es dabei um wenige Minuten, die über mehrere hundert Euro entscheiden können. Daher ist es wichtig zu wissen, wie eine Verspätung bemessen wird.
Was viele nicht wissen: Die Verspätung wird erst bei der Ankunft am Endziel gemessen. Der verspätete Abflug ist also nicht relevant. Es kann also durchaus sein, dass Sie zwar über drei Stunden verspätet abheben, aber durch Rückenwind oder eine schnellere Flugroute Flugzeit einholen. In diesem Fall ist die Verspätung am Endziel nicht ausreichend lang, sodass Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben.
Außerdem gilt laut Fluggastrechten: Als “Ankunftszeit” wird jener Zeitpunkt bestimmt, an dem die Türen des Flugzeugs geöffnet werden. Ein Aufsetzen auf dem Boden am Zielflughafen gilt noch nicht als Ankunftszeitpunkt.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Flugverspätung die 3-Stunden-Regel erfüllt, lassen Sie Ihren Anspruch von unseren Experten prüfen.
Diese Dokumente brauchen Sie zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche
Bewahren Sie folgende Dokumente sorgfältig auf:
- Ihre Bordkarte bzw.
- E-Ticket und
- Ihre Buchungsbestätigung
Außerdem sollten Sie Ihre Reisedaten bereithalten: Ihre Flugnummer, die ursprüngliche Abflugs- und Ankunftszeit sowie die tatsächliche Abflugs- und Ankunftszeit. Ihre Flugnummer ist eine sechsstellige Nummer, die die Airline ihrer Flugreservierung zugewiesen hat.
Je mehr Unterlagen und Belege Sie aufbewahrt haben, desto schneller und unkomplizierter kann Ihr Anspruch bearbeitet werden, da diese Dokumente letztlich als Beweise des Flugproblems genuzt werden können:
- Dokumentieren Sie die Flugverspätung bestmöglich, beispielsweise durch Fotos von der Anzeigetafel
- Lassen Sie sich die Flugverspätung und deren Begründung durch die Fluglinie schriftlich bestätigen
- Sammeln und bewahren Sie Ihre Reiseunterlagen gut auf
Sind alle Flüge von der Verordnung EG 261 abgedeckt?
Ja, alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, werden von der Verordnung abgedeckt. Auch Flüge einer EU-Fluggesellschaft, die ihr Ziel in einem Land der Europäischen Union haben, werden von der Verordnung EG 261 abgedeckt.
Oft wird fälschlich angenommen, dass diese EU-Verordnung nur den Luftraum der Europäischen Union abdeckt oder nur EU-Staatsbürger schützt. Das stimmt nicht. Denn die Fluggastrechte greifen über die Grenzen der EU hinaus und haben für die Schweiz, Island und Norwegen Gültigkeit. Flugreisende werden selbstverständlich unabhängig von deren Staatsangehörigkeit durch die EU-Verordnung bzw. die Fluggastrechte geschützt.
Die folgende Tabelle zeigt welche Flüge durch die EU-Verordnung geschützt werden:
Flugstrecke | Fluglinie mit Sitz außerhalb der EU | Fluglinie mit Sitz innberhalb der EU |
---|---|---|
Abflug innerhalb der EU; Ankunft innerhalb der EU | Anspruch auf Entschädigung | Anspruch auf Entschädigung |
Abflug innerhalb der EU; Ankunft außerhalb der EU | Anspruch auf Entschädigung | Anspruch auf Entschädigung |
Ablfug außerhalb der EU; Ankunft innerhalb der EU | KEIN Anspruch auf Entschädigung | Anspruch auf Entschädigung |
Abflug außerhalb der EU; Ankunft innerhalb der EU | KEIN Anspruch auf Entschädigung | KEIN Anspruch auf Entschädigung |
Weitere Rechte bei Verspätung eines Flugs
- Anspruch auf Ersatzbeförderung
Die Fluglinie ist dazu verpflichtet, Sie an Ihren Zielort zu befördern. Daher haben Sie immer Anspruch auf eine Transport-Alternative zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu Ihrem Zielort. Das kann in Form eines neuen Tickets für einen späteren Flug Ihrer Wahl sein, oder auch durch ein Zugticket. Wenn Sie das wünschen, steht Ihnen ein Rückflug zum Ort Ihres Abflugs zu. - Anspruch auf Betreuungsleistungen
Für die Dauer eines ungeplanten Aufenthalts am Flughafen, ist die Fluglinie verpflichtet, gestrandete Passagiere mit dem Notwendigsten zu versorgen. Den Passagieren stehen sogenannte Betreuungsleistungen zu. Angepasst an die Dauer Ihrer Wartezeit, haben Sie Anspruch auf einige kostenlose Leistungen wie Mahlzeiten und Getränke sowie Möglichkeiten zur Kommunikation (z.B. Telefonate, E-Mails). Auch Übernachtungsmöglichkeiten bei längeren ungeplanten Wartezeiten fallen unter diese Rubrik.
Flugverspätung wegen Wetter? Kein Entschädigungsanspruch bei außergewöhnlichen Umständen
Sind sogenannte außergewöhnliche Umstände die Ursache für einen Flugausfall, haftet die Fluggesellschaft allerdings nicht. Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa Blitzeinschläge, extrem widrige Wetterverhältnisse, medizinische Notfälle, Sabotage- oder Terrorakte. Da Fluggesellschaften keinen Einfluss auf solche Situationen haben, sind Passagiere nicht entschädigungsberechtigt. Das trifft auch auf Streiks von Flughafenmitarbeitern oder Fluglotsen zu.
Erfolgt ein Flugausfall jedoch aufgrund eines Streiks des Personals der jeweiligen Fluggesellschaft, steht Passagieren Entschädigung zu. Unternehmensinterne Streiks z.B. der Flugbegleiter oder Piloten werden meist als Druckmittel bei Tarifverhandlungen eingesetzt, somit hat die Fluggesellschaft Einfluss darauf. Ein technischer Defekt zählt ebenfalls nicht zu den außergewöhnlichen Umständen, da dieser in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt. Das hat auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2015 bekräftigt.
Flugverspätung und Anschlussflug
Da die Höhe der Entschädigungssumme, die Passagieren bei Flugverspätung zusteht, unter anderem von der Flugdistanz abhängt, drängt sich eine weitere Frage auf: Was gilt als Flugdistanz, wenn ich eine Reise mit mehreren Teilstrecken gebucht habe? Selbst wenn die Flugverspätung nur eine der Teilstrecken betrifft, wird die Anspruchshöhe anhand der gesamten Strecke berechnet. Voraussetzung dafür sind vor allem zwei Punkte:
- Die Flüge Ihrer Reise müssen zu derselben Buchung gehören, die Tickets dürfen also nicht einzeln gekauft worden sein.
- Ihr Flugproblem muss grundsätzlich gemäß der EU-Verordnung EG 261 erstattungsberechtigt sein.
Sind diese beiden Punkte erfüllt, können Sie die Entschädigung für die gesamte Flugstrecke geltend machen, auch wenn nur die erste Flugstrecke von der Flugverspätung betroffen ist. Jene Strecken, die vor der betroffenen Teilstrecke, zurückgelegt worden sind, können ebenfalls in die Berechnung einbezogen werden, sofern sie von derselben Fluggesellschaft durchgeführt wurden, die auch für die Flugverspätung verantwortlich ist.
Zusammengefasst heißt das: Ist eine Fluggesellschaft für eine Flugverspätung auf einer Verbindung mit Umsteigen verantwortlich, muss sie auch für Störungen aller späteren Flüge die Verantwortung zu übernehmen, selbst wenn diese Anschlussflüge von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Airlines müssen Passagiere über Fluggastrechte informieren
Bei Flugproblemen muss die Fluglinie ihre Passagiere über ihre Fluggastrechte, bzw. den Inhalt der EU-Verordnung EG 261/2004 aufklären. Die Informationen finden sich an den jeweiligen Check-In-Schaltern – zumindest in der Theorie. Denn Airlines vergessen meist, ihre Informationspflichten einzuhalten. Wir haben hier noch einmal Ihre Fluggastrechte für Sie zusammengefasst.
Skribe.law oder selbst Klage einreichen?
Es kostet Zeit und Nerven, sich gegen eine Fluglinie durchzusetzen und die Entschädigungsansprüche einzufordern. Mit Skribe. kommen Sie schneller zu Ihrem Geld. Flugrecht ist der Schwerpunkt unserer digitalisierten Kanzlei. Wir kennen alle Tricks, Einschüchterungsversuche und Hinhaltetaktiken der Airlines.
Vorteile Skribe.
- Skribe. ist die erfolgreichste Kanzlei für Fluggastrechte
- Wir sind die Spezialisten für Flugrecht in der DACH-Region
- Wir sind besser als die Flugportale! Sie werden von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vertreten
- Sie haben die Wahl: Gebühren nur bei Erfolg, keine Gebühren mit Rechtschutzversicherung oder Eigenrisiko! Wir bieten mehr als Flugportale.
- Kein Stress mit dem Forderungsprozess
Einfach. Rechtsschutz
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im Erfolgsfall
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im Verlustfall
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Prozessfinanzierer
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Lesetipps Flugausfall
Rechtsanwalt
Forderung selbst stellen
Kostet Zeit
Von der Kontaktaufnahme zur Auszahlung vergehen oft Monate. Die Korrespondenz mit Fluggesellschaften erweist sich als mühsam und langwierig – eine gängige Praxis um Ausgleichszahlungen zu umgehen.
Kostet Nerven
Von der ersten Beschwerde bis zu einer möglichen Verhandlung sind Sie auf sich alleine gestellt. Was vermeintlich einfach beginnt, kann schnell zu einer nervenaufreibenden Angelegenheit werden.
Viel Papierkram
Bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist Expertise gefragt. Unterschiedliche Ansprüche erfordern unterschiedliche Formulare und Unterlagen, die wiederum an verschiedene Stellen übermittelt werden müssen.
Eigenes Kostenrisiko
Im Falle eines Rechtsstreits tragen Sie das volle Kostenrisiko selbst. Unabhängig davon ob Sie gewinnen oder verlieren, müssen Sie für Anwaltskosten selbst aufkommen.
Anfragen, die ins Leere verlaufen
Der Kundenservice bei Fluggesellschaften endet erfahrungsgemäß nachdem Sie Ihren Flug bezahlt haben. Bei allen anderen Anfragen werden Sie mit Ihren Anliegen und Problemen oft alleine gelassen.
Forderung mit Skribe.law stellen
Schnell
Sie laden online Ihre Unterlagen hoch und wir beginnen unverzüglich mit unserer Arbeit.
Einfach
Sie erteilen den Auftrag – den Rest erledigen wir. Vom ersten Mausklick bis zur Auszahlung Ihrer Entschädigung kümmern wir uns um sämtliche Abläufe.
Sorgenfrei
Ihnen fehlt das nötige Know-How? Keine Sorge. Die Experten von Skribe.law stehen Ihnen mit Ihrem Wissen stets zur Seite und setzen sich für Ihre Rechte ein.
Kein Kostenrisiko
Das Kostenrisiko für Ihren Fall übernehmen wir. Nur im Erfolgsfall behalten wir uns eine Provision für unsere Arbeit ein. Es gilt also: Keine Entschädigung – keine Kosten.
Immer Up to Date
Damit Sie immer wissen was in Ihrem Fall gerade passiert, informieren wir unsere Mandanten regelmäßig über den aktuellen Stand Ihrer Forderung und stehen auch für Fragen gerne zur Verfügung.
Flugverspätung -die wichtigsten Fragen und Antworten
Damit Sie einen Anspruch auf Entschädigung in Form einer Ausgleichszahlung haben, müssen folgende Punkte gegeben sein:
- Ankunft am Endziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung
- keine außergewöhnlichen Umstände gegeben
- Abflug- und/oder Ankunftsflughafen innerhalb der EU
Die Anspruchshöhe Ihrer Flugverspätung richtet sich immer nach der Länge der gebuchten Flugstrecke. Demnach entstehen folgende Ansprüche:
- Flugstrecke bis 1500 km – €250,00 Entschädigung
- Flugstrecke bis 3500 km – €400,00 Entschädigung
- Flugstrecke über 3500 km – €600,00 Entschädigung
Um Ihren Anspruch im Fall einer Flugverspätung rechtlich durchsetzen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie den betroffenen Flug tatsächlich gebucht haben. Zu diesem Zweck benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Buchung (Buchungsbestätigung, E-Ticket etc.) auf dem folgende Punkte ersichtlich sind:
- vollständiger Name des Passagiers
- Flugdatum
- Flugstrecke
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