Wir verraten, worauf Sie achten sollten, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchten.
Eckpunkte der Immobiliensuche
Es gibt viele Wege die idealen eigenen 4 Wände zu finden, beispielsweise über große Immobilienplattformen oder Zeitungsinserate. Dennoch sollte man sich im Vorfeld im Klaren über einige Eckpunkte sein und auch bei Besichtigungen durchaus kritisch vorgehen. Gehen Sie diese Eckpunkte durch:
- Lage (Erreichbarkeit, Nahversorgung, Ärzte, Schulen usw.)
- Größe und Ausstattung
- Inventar
- Zustand (Mängel, Schäden, Renovierungsbedarf?)
- Belastungen (Grundbuch!)
- Bewertung
- Finanzierung
Im Kaufvertrag gibt es neben den wichtigsten Punkten über Käufer, Verkäufer, Kaufgegenstand und Kaufpreis noch einige weitere Elemente, welche festgehalten werden sollten:
- Lastenfreiheit und Gewährleistung
- Übergabe und Übernahme der Liegenschaft
- Verrechnungsstichtag für Lasten und Aufwendungen
- evtl. Vorkaufsrecht (§1072 ABGB)
- evtl. Wiederkaufsrecht (§1068 ABGB)
- evtl. grundverkehrsbehördliche Genehmigung bei Erwerb durch Drittstaatsangehörige oder landwirtschaftliche Liegenschaften
Kosten
Im Zusammenhang mit dem Kauf einer Liegenschaft entstehen Kosten, welche insgesamt etwa im Bereich von 10% des Kaufpreises liegen:
- 3,5 % Grunderwerbsteuer (2% beim Kauf einer Liegenschaft von nahen Verwandten)
- 1,1% Eigentumseintragungsgebühr (beim Kauf einer Liegenschaft von nahen Verwandten 1,1% des dreifachen Einheitswerts)
- 1-2% an Kosten für die Vertragserrichtung
- 1,2% vom Wert des Pfandrechts an Eintragungsgebühr für eine Hypothek
- Maklerprovision
- Kosten des Notars für Unterschriftsbeglaubigungen
- Finanzierungskosten bzw. Kreditgebühren
Auf Verkäuferseite kann allenfalls die Pflicht zur Entrichtung der Immobilienertragssteuer entstehen.
Kaufpreis | Provision |
---|---|
Bis 36.336,42 Euro | 4% des Kaufpreises |
Von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro | EUR 1.453,46 |
Über 48.448,51 Euro | 3% des Kaufpreises |
Zahlungsabwicklung über das elektronische anwaltliche Treuhandbuch (eATHB):
Für Wiener Rechtsanwälte besteht die Verpflichtung, die ihnen anvertrauten Treuhandgelder über elektronische Anderkonten, welche besonders hohe Sicherheitsstandards aufweisen, abzuwickeln. So ist auch für jede Überweisung das Freigabesiegel, d.h. die elektronische Signatur, der Rechtsanwaltskammer Wien erforderlich. Die Rechtsanwaltskammer Wien hat überdies eine Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen, welche Vermögensschäden durch unerlaubte Verfügungen über einen eingezahlten Geldbetrag und dessen Ersatz zum Gegenstand hat.
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