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Wehren Sie sich gegen Falschparker!

Besitzstörungsklage wegen Falschparker

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Einfach Falschparker fotografieren und Foto hochladen. Uns machen lassen.

Was bedeutet Besitzstörung?

Wenn Ihre Zufahrt oder Ihr Stellplatz von einem Falschparker verstellt wird, ist die Lage nicht so einfach. Sie können das Auto des Falschparkers nicht einfach abschleppen lassen. Denn die Kosten dafür müssten Sie selbst übernehmen. Auch rechtlich gesehen, dürfen Sie den Falschparker nur abschleppen, wenn Gefahr im Verzug vorliegt.

Dennoch sind Sie dem Falschparker nicht komplett ausgeliefert. Aber was tun, wenn man also nicht das Auto des Falschparkers abschleppen lässt, weil man nicht auf den Abschleppkosten sitzen bleiben möchte? Eine Besitzstörungsklage einzubringen kann Ihnen helfen, Ihr Recht durchzusetzen. 

Als Eigentümer, Mieter oder Pächter des Parkplatzes, haben Sie das Recht Ihren Besitz uneingeschränkt zu nutzen. Sie können jedem Unbefugten untersagen, Ihren Besitz zu stören, beispielsweise in dem Sie eine Besitzstörungsklage einbringen. Doch die ist mit Kosten verbunden. Und leider ist Abschleppen lassen in Österreich keine gute Option.

Im folgenden Ratgeber erklären Ihnen die Experten von Skribe.law wie Sie erfolgreich gegen eine Besitzstörung auf Privatgelände oder Unternehmensflächen vorgehen, und Abschleppkosten vermeiden. Falschparken auf Privatgelände oder Unternehmensflächen vorbeugen und wann man eine Anzeige wegen Besitzstörung tätigen kann. 

Erfahren Sie wann Sie eine Besitzstörungsklage einbringen sollten, was eine Besitzstörungsklage kosten kann und wieso Sie sich dabei von einem Anwalt  unterstützen lassen sollten, der sich auf Parkrecht, Besitzstörung und die rechtliche Durchsetzung gegen Falschparker spezialisiert hat. 

Falschparker auf dem Privatgelände

Falschparken auf Privatgelände fällt unter die oben genannte Definition der Besitzstörung. Wer aber nun davon ausgeht, er könne das fremde Auto abschleppen wegen Falschparkens, der liegt leider falsch. Im Gegenteil: Das kann richtig teuer werden. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten im Text: “Rechtslage bei Besitzstörung”

Wer sich also erfolgreich gegen einen Falschparker auf seinem Privatgelände wehren möchte, kann eine Besitzstörungsklage einbringen oder eine Anzeige wegen Besitzstörung machen. Lesen Sie weiter um zu erfahren, wie das schnell und unkompliziert funktioniert. 

Übrigens: Das gilt auch für verstellte Haus- und Grundstückseinfahrten, die als solche gekennzeichnet sind. 

Dr. Alexander Skribe

Rechtsanwalt

"Sie wollen gegen Falschparker vorgehen? Wir helfen Ihnen."

Inhalt

Besitzstörung durch Falschparker auf dem Unternehmensparkplatz

Unternehmensparkplätze sind keine Platzhalter, sondern erfüllen meist einen wichtigen wirtschaftlichen Zweck für Kunden und Mitarbeiter. Meist ist diese Parkmöglichkeit zeitlich begrenzt, beispielsweise auf die Dauer des Einkaufs. 

Werden Unternehmensparkplätze von Falschparkern besetzt, kann man sie nicht mehr zweckmäßig nutzen. Damit liegt bereits eine Besitzstörung vor. Der Eigentümer, Mieter oder Pächter eines (Unternehmens-)Parkplatz kann festlegen, von wem und zu welchem Zweck dieser genutzt werden kann. Jede Nutzung, die diesen Vorgaben nicht entspricht, ist laut Parkrecht eine Besitzstörung und kann durch das Einbringen einer Besitzstörungsklage angefochten werden. 

Die Rechtslage bei Besitzstörung​

Wie bereits erwähnt, kann der Pächter, Mieter oder Eigentümer darüber entscheiden, von wem und zu welchem Zweck sein Parkplatz benutzt werden darf. Ist der Unternehmens- oder Privatparkplatz also durch einen Falschparker verstellt, besteht die Möglichkeit, rechtlich gegen diese Besitzstörung vorzugehen. Denn: Als Parkplatzbetreiber können Sie jedem Unbefugtem untersagen, Ihren Besitz zu stören. 

Markierung: Damit eine Besitzstörung vorliegt, muss dem Falschparker sein Zuwiderhandeln klar erkenntlich sein. Das bedeutet in der Praxis, dass der Privat- oder Unternehmensparkplatz als solcher markiert sein muss. Kann der Falschparker nicht deutlich erkennen, dass er rechtswidrig handelt, so kann gegen eine Besitzstörung nicht vorgegangen werden. Markiert wird der Parkplatz beispielsweise durch eine entsprechende Bodenmarkierung oder Hinweisschilder.

Abschleppen: Hände weg von der Selbstjustiz! Insbesondere wenn Sie nicht auf den Abschleppkosten sitzen bleiben wollen. Ist Ihr Parkplatz von einem Falschparker blockiert, dürfen Sie nicht einfach eigenmächtig dessen Auto abschleppen lassen. Eine solche Handlung ist nur im äußersten Notfall durchzuführen – wenn durch die Besitzstörung Gefahr in Verzug ist. Andernfalls riskieren Sie eine Anzeige durch den Falschparker und müssen außerdem die Kosten für das Abschleppen selbst tragen.

Unser Tipp

Scheuen Sie sich nicht davor, Hilfe in Anspruch zu nehmen und lassen Sie sich von einem Anwalt bei der Besitzstörungsklage unterstützen. Wir bei Skribe.law sind auf Besitzstörung spezialisiert und haben mit unserem Besitzstörungs-Service eine unkomplizierte und schnelle Möglichkeit entwickelt, gegen Falschparker vorzugehen.

Lesen Sie unten mehr dazu. 

Was passiert bei einer Besitzstörungsklage?

Die Besitzstörungsklage ermöglicht die rasche Abwehr von unzulässigen Störungen. Das Besitzstörungsverfahren in Österreich gewährleistet den Schutz und die Wiederherstellung des sogenannten ungestörten Besitzes – etwa einen freien Parkplatz. Der Vorteil eines Besitzstörungsverfahrens ist, dass es in einem vereinfachten und schnellen Verfahren vor dem Bezirksgericht abgehandelt wird, da es mit erhöhter Dringlichkeit behandelt wird. Die schnelle Abwicklung setzt im Umkehrschluss auch ein schnelles Tätigwerden des Klägers voraus. Die Besitzstörungsklage muss daher spätestens 30 Tage nach Bekanntwerden des Störers bei Gericht eingebracht werden.

Ein Besitzstörungsverfahren steht dem Besitzer einer Sache oder eines Rechts zu. Als Besitzer eines Parkplatzes gilt der Mieter bzw. der Pächter des Parkplatzes. Oder der Eigentümer, wenn er den Parkplatz selber nutzt.

Im Verfahren wird lediglich der Besitz und die Störung behandelt, nicht dagegen ob der Besitz zu Recht besteht oder wer der Eigentümer ist. Es muss lediglich bewiesen werden, dass eine Störung erfolgt ist, was in der Regel durch ein Foto des Fahrzeugs belegt werden kann. Zur Beweislage einer Besitzstörung muss einerseits die Identität des Eigentümers (bzw. Mieters/Pächters) des Parkplatzes klar sein, andererseits auch jene des Störers. Ist ein Parkplatz durch ein anderes Fahrzeug verstellt, wird die Identität des Falschparkers üblicherweise über das Kennzeichen nachvollziehbar sein. Das Verfahren endet mit dem gerichtlichen Beschluss, der ein bestimmtes Verhalten untersagt – in diesem Fall die Nutzung des Parkplatzes durch den Störer.

Wichtig: Wesentlich für die erfolgreiche Klage ist, dass der Falschparker erkennen konnte, dass er einen Regelverstoß begeht. Das bedeutet, dass der Besitz für den Störer als solcher erkennbar sein muss. Im Fall eines Parkplatzes kann dies durch ein Halte- oder Parkverbotsschild erfolgen. Auch eine abgeflachte Gehsteigkante bezeichnet eine Einfahrt.

Was kostet eine Besitzstörungsklage?

Oft werden Falschparker einfach geduldet, weil man unsicher ist: Was wird mich eine Besitzstörungsklage kosten? Wer bezahlt den Anwalt für eine Besitzstörungsklage? 

Grundsätzlich trägt die Kosten eines Rechtsstreits immer jene Partei, die das Verfahren verloren hat. Um Ihren Erfolg bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu erhöhen, empfehlen wir daher unbedingt einen Anwalt für die Besitzstörungsklage hinzuzuziehen.

Mit dem Besitzstörungs-Service von Skribe.law können Sie schnell und unkompliziert  eine Besitzstörungsklage einbringen und müssen sich um die Kosten keine Sorgen machen. Denn die werden direkt mit dem Besitzstörer abgerechnet. Mehr zu diesem Service erfahren Sie weiter unten im Text.

Unser Fazit

Zögern Sie nicht, im Falle einer Besitzstörung unbedingt einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen, um Kosten zu vermeiden. 

Besitzstörungsklage am Behindertenparkplatz?

Gleich vorweg: nein. Ist der Ihnen zugewiesene Behindertenparkplatz durch ein fremdes Fahrzeug verstellt, gilt das nicht als klassische Besitzstörung, daher kann auch keine Besitzstörungsklage eingebracht werden. 

Das liegt daran, dass ein Behindertenparkplatz eine öffentlich-rechtliche Fläche ist, der zwar dem Nutzer eine exklusive Verwendung per Bescheid zusagt, jedoch nicht in dessen Besitz steht. Wird der Behindertenparkplatz widerrechtlich genutzt, kann also nur ein öffentliches Organ dagegen vorgehen (z.B. Polizei, Parkwächter etc.). Falschparker, die einen Behindertenparkplatz auf öffentlicher Fläche widerrechtlich nutzen, müssen mit einer Verwaltungsstrafe und der Abschleppung ihres Fahrzeugs rechnen. 

Besitzstörungsklage online einbringen mit Skribe.law

Sie möchten endlich Schluss mit frechen Falschparkern machen? Dann nutzen Sie das Besitzstörungsservice von Skribe.law unter Besitzstörung.at und gehen Sie in einfach online gegen Falschparker vor.
Machen Sie einfach zwei, drei Beweisfotos des Fahrzeugs, wobei auf einem Foto das Kennzeichen erkennbar sein muss. Auf Besitzstörung.at laden Sie die Fotos hoch und ergänzen einige Angaben. Dann geht alles ganz flott:

  • wir nehmen Ihren Parkplatz in unser System auf und prüfen gemeinsam mit Ihnen die Besitzverhältnisse
  • dann fordern wir den Falschparker schriftlich zur Unterlassung auf
  • wenn erforderlich, bringen wir anschließend eine Besitzstörungsklage ein

 

Und das Beste: Mit der Wahl der Option skribe.sofortrechtsschutz fallen für Sie keinerlei Kosten an – weder für unseren Einsatz, noch für das Gericht. Die Rechnung schicken wir direkt an den Falschparker – mehr als ein Denkzettel und bestenfalls eine Vorbeugung für weitere Besitzstörungen. 

Dr. Alexander Skribe

Rechtsanwalt

Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz? Einfahrt mit Falschparker versperrt?

Falschparker FAQ

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Störung und des Störers eine Besitzstörungsklage zu erheben. Bevor der Erhebung der mahnen wir den Störer/Halter vorgerichtlich ab, und geben diesem die Möglichkeit, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären. Der Störer wird verpflichtet, jedwede gleichartige Störung zu unterlassen. Sie haben Anspruch auf Ersatz der Generalunkosten – Zeitaufwand, Telefonate, Anfertigung Fotos etc.

Ja. Sofern Sie keine Falschparker auf Ihrem Parkplatz haben wollen und gegebenenfalls gegen diese vorgehen möchten, sollten Sie Ihren Parkplatz auch als solchen kennzeichnen. Zweckdienlich sind beispielsweise Halte- und Parkverbot Schilder oder Bodenmarkierungen.

Denn: Nur wer ein Parkverbot als solches erkennen kann, kann auch dagegen verstoßen.

Eigentlich nein. Nur in besonderen Fällen – Gefahr Verzug -sind Sie zum Abschleppen berechtigt. Sie können sich aber mit einer Besitzstörungsklage helfen.

Sie haben noch Fragen zum Thema?

Für Sie ist das Erstgespräch kostenfrei!

News.

Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz? Einfahrt mit Falschparker versperrt?